Dienstleistungen Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich
Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist eine jährliche zentrale Statistik, für deren Erstellung Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland befragt werden. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Sie wird mit einem Auswahlsatz von höchstens 7 % der Praxen als Online-Befragung durchgeführt. Erste Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich liegen in der Regel 20 Monate nach Ende des Berichtsjahres vor.
Wofür werden die Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich verwendet?
Die Ergebnisse dienen der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern im Gesundheitsbereich.
Zudem bilden die Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich eine wesentliche Datengrundlage für die Arbeit des so genannten Bewertungsausschusses. Der Bewertungsausschuss erstellt ein bundeseinheitliches Vergütungssystem für die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland - den so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) - und entwickelt dieses kontinuierlich weiter. In § 87 SGB V ist gesetzlich verankert, dass "Grundlage der Aktualisierung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen grundsätzlich die vom Statistischen Bundesamt nach dem Gesetz über die Kostenstrukturstatistik bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei Praxen von psychologischen Psychotherapeuten erhobenen Daten der Kostenstruktur" bilden.
Daneben eröffnen die veröffentlichten Ergebnisse auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Auch die Politik, wissenschaftliche Institute, der Bildungssektor und interessierte Bürgerinnen und Bürger nutzen Ergebnisse aus dieser Erhebung für unterschiedliche Recherchen.
Zu welchen Themen geben die befragten Praxen Auskunft?
Die Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich geben ein Bild der in den Praxen erwirtschafteten Einnahmen und des dafür erforderlichen Aufwandes sowie deren Zusammensetzung. Unter den Erhebungsmerkmalen nehmen die Aufwendungen den größten Raum ein. Erfasst werden die anfallenden Aufwendungen nach Aufwandsarten, wie zum Beispiel Personalaufwendungen. Daneben werden weitere Merkmale, etwa zur Organisationsform und zu Kooperationsformen der Praxen sowie zu Bruttoinvestitionen im Berichtsjahr erfasst. Das Merkmal "Tätige Personen" wird stichtagsbezogen zum 30. September des Berichtsjahres ermittelt.
Je nach befragtem Wirtschaftszweig (Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten) unterscheiden sich die Fragebogen geringfügig. Bereichsspezifisch werden die jeweiligen Fachgebiete und/oder Schwerpunkte der ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Tätigkeit erhoben sowie bestimmte Ausstattungsmerkmale der Praxis, etwa der Betrieb eines eigenen Zahnlabors.
Um zu erfahren, welche Angaben in der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich erhoben werden, können Sie jährlich ab dem Erhebungsbegimm im Oktober online und ohne Zugangsdaten die Fragen über den IDEV-Gastzugang einsehen.
Sie erreichen den Gastzugang über:
https://www-idev.destatis.de > Wie funktioniert IDEV? Probieren Sie unser Angebot über den Gastzugang aus > Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich
Hinweis: Der Gastzugang dient nur der Information. Eine Meldung können Praxen nur mit entsprechenden Zugangsdaten abgeben.
Was hat sich in der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich seit Berichtsjahr 2021 geändert?
Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich bedient eine Vielzahl nationaler Dateninteressen im gesundheitspolitischem Sektor. Mit diesem nationalen Datenbedarf ging auch der Wunsch nach einer Ausweitung des Merkmalskranzes einher, beispielsweise um dem Gesundheitssektor amtliche Ergebnisse über die Ausstattung von Zahnarztpraxen mit einem eigenen Zahnlabor oder einer Vielzahl unterschiedlicher Kooperationsformen zu liefern. Daneben entstanden mit Berichtsjahr 2021 durch erweiterte Berichtspflichten der europäischen Mitgliedstaaten neue Datenbedarfe. Unter dem Begriff EBS-Verordnung ("European Business Statistics") wurde ein übergreifender Rechtsrahmen verabschiedet, der alle rechtlichen Vorgaben für die europäische Unternehmensstatistik zusammenfasst und der auch Auswirkungen auf die Methodik der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich hatte. So war es beispielsweise erforderlich, von einem vierjährlichen auf einen jährlichen Erhebungsrhythmus umzusteigen. Alle wesentlichen methodischen Änderungen sind in der Tabelle zusammengefasst: (Auszug aus Tabelle)
Methodik | vor Berichtsjahr 2021 | ab Berichtsjahr 2021 |
---|---|---|
Periodizität | vierjährlich | jährlich |
Stichprobe | Zufallsstichprobe | Zufallsstichprobe |
Auswahlsatz | 5 % | 7 % |
Meldepflichtige | circa 7 400 | circa 10 000 bis 11 000 |
Hochrechnung | Freie Hochrechnung | Freie Hochrechnung |
Räumliche Abdeckung | Deutschland | |
Auskunftspflicht | Ja | |
Datengewinnung | Online-Befragung Internet Datenerhebung im Verbund der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder - IDEV |
Glossar zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich
Wie sind Aufwendungen abgegrenzt, was ist ein Medizinisches Versorgungszentrum, und was unterscheidet eine Praxisgemeinschaft von einer Berufsausübungsgemeinschaft? Unser Glossar gibt Antworten.
Informationen für meldende Praxen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich
Zusätzliche Informationen für meldende Praxen, zum Beispiel häufig gestellte Fragen oder Musterfragebögen, finden Sie zum Erhebungsstart jeweils aktualisiert im Oktober eines Jahres im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.