Publikation Einführung des EU-Unternehmensbegriffs

Datum 16. Februar 2018

Die adäquate Definition und Abgrenzung der statistischen Einheiten ist wesentlich für jede Statistik. In den amtlichen Strukturstatistiken im Produzierenden Gewerbe, Handel und im Dienstleistungsbereich ist das "Unternehmen" derzeit die zentrale Darstellungseinheit. Die deutsche amtliche Statistik definiert aktuell ein Unternehmen als kleinste rechtliche Einheit. Allerdings erfordern nicht zuletzt europäische Datenanforderungen, einen erweiterten Unternehmensbegriff anzuwenden.

Der Beitrag beschreibt das Vorgehen, wie die deutsche amtliche Statistik den EU-Unternehmensbegriff in der Unternehmensstrukturstatistik einführen will.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 1/2018

Autoren: Rainer Opfermann, Martin Beck