Funktion
Alle Gewerbetreibenden des Sicherheitsgewerbes sind seit Einführung des BWR dazu verpflichtet, ihre Unternehmen sowie ihr Sicherheitspersonal mit Hilfe des BWR zu registrieren. Dazu tragen die Gewerbetreibenden in das BWR Informationen zur Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie zur Identifizierung und Erreichbarkeit der im Sicherheitsgewerbe tätigen Personen ein.
Rund 1 300 kommunale Behörden der Länder (zumeist Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter) überprüfen die über das BWR elektronisch bereitgestellten Angaben und entscheiden über Freigabe oder Ablehnung der Gewerbebetriebe und Wachpersonen. Dabei können sie über Schnittstellen im BWR Informationen zu erworbenen Qualifikationen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie Hinweise zur Zuverlässigkeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abfragen.
Weitere Änderungen der im Register aufgenommenen Personendaten können ausschließlich durch die für den Vollzug des Bewachungsrechts zuständigen Behörden vorgenommen werden.
Mithilfe des BWR ist außerdem das von den Sicherheitsunternehmen eingesetzte Personal bei Vor-Ort-Kontrollen durch Abfragen auf mobilen Endgeräten überprüfbar.