11,4 % der Bevölkerung in Deutschland, das entsprach 9,6 Millionen Menschen, lebten 2023 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Damit lag die Quote deutlich unter dem Durchschnitt der 27 EU-Staaten (16,8 % der Bevölkerung).
Besonders von Überbelegung betroffen waren 2023 in Deutschland Alleinerziehende und ihre Kinder (27 %) sowie armutsgefährdete Personen (27 %). Erwachsene mit ausländischem Pass (30 %) lebten deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (7 %). Städtebewohner/-innen waren mit 17 % rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie Bewohner/-innen ländlicher Gebiete (6 %).
Eine Wohnung gilt zum Beispiel als überbelegt, wenn das Wohnzimmer auch als Schlafraum fungiert, sich drei oder mehr Kinder ein Kinderzimmer teilen müssen oder ein Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein gemeinsames Zimmer haben.
In den meisten anderen EU-Staaten ist der Wohnraummangel zum Teil noch deutlich größer. So lebten in Lettland, Rumänien, Bulgarien, Polen, Kroatien und der Slowakei jeweils über 30 % der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung.
Stand: 16.10.2024.
Methodik
Die Daten zu Deutschland stammen aus der Mikrozensus-Unterstichprobe "Einkommen und Lebensbedingungen" (EU-SILC).
Eine Wohnung gilt als überbelegt, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:
- einen Gemeinschaftsraum,
- einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
- einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
- einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
- einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
- einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.
Weitere Daten zur Wohnsituation sowie Lebensbedingungen und Armutsgefährdung in Deutschland sind auf den nationalen Themenseiten abrufbar.