Europa 17 % der EU-Bevölkerung leben in überbelegten Wohnungen

11,0 % der Bevöl­kerung in Deutsch­land, das entsprach 9,2 Millionen Menschen, lebten 2022 in einer über­belegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personen­zahl. Damit lag die Quote deutlich unter dem Durch­schnitt der 27 EU-Staaten (16,8 % der Bevölkerung).

Besonders von Über­belegung betroffen waren 2022 in Deutschland Allein­erziehende und ihre Kinder (28 %) sowie armuts­gefährdete Personen (24 %). Erwachsene mit aus­ländischem Pass (28 %) lebten deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (7 %). Städtebewohner/-innen waren mit 16 % rund drei Mal so häufig von Wohnraum­mangel betroffen wie Bewohner/-innen ländlicher Gebiete (5 %).

Eine Wohnung gilt zum Beispiel als überbelegt, wenn das Wohn­zimmer auch als Schlaf­raum fungiert, sich drei oder mehr Kinder ein Kinder­zimmer teilen müssen oder ein Bruder und Schwester, beide im Teenager­alter, ein gemein­sames Zimmer haben.

Überbelegung von Wohnraum

In den meisten anderen EU-Staaten ist der Wohnraum­mangel zum Teil noch deutlich größer. So lebten in Lettland, Rumänien, Bulgarien, Polen, Kroatien und der Slowakei jeweils über 30 % der Bevöl­kerung in einer über­belegten Wohnung.

Stand: 14.11.2023.

Methodik

Die Daten zu Deutschland stammen aus der Mikrozensus-Unterstichprobe "Einkommen und Lebens­bedingungen" (EU-SILC).

Eine Wohnung gilt als überbelegt, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:
- einen Gemeinschafts­raum,
- einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
- einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
- einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
- einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
- einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unter­schiedlichen Geschlechts sind.

Weitere Daten zur Wohn­situation sowie Lebens­bedingungen und Armuts­gefährdung in Deutschland sind auf den nationalen Themen­seiten abrufbar.

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