Im Jahr 2023 lebten 5,4 % der Bevölkerung in Deutschland in Haushalten, die bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben wie etwa Strom- oder Gasanbietern im Zahlungsverzug waren. Der Anteil in Deutschland war geringer als beispielsweise im Nachbarstaat Frankreich, wo er 7,5 % betrug. In den Niederlanden waren mit 1,2 % dagegen vergleichsweise wenige Personen bei der Begleichung von Rechnungen für Versorgungsleistungen im Rückstand.
Deutlich höher fiel 2023 der Anteil der Personen aus, die in Haushalten lebten, welche aufgrund der finanziellen Situation nicht dazu in der Lage waren, größere, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten. In Deutschland traf dies im Jahr 2023 auf etwas mehr als ein Drittel (35,0 %) der Bevölkerung zu. Niedriger fiel der Anteil etwa in Polen aus: Hier konnten 25,7 % der Bevölkerung für ungeplante Ausgaben nicht eigenständig aufkommen. In den Niederlanden lag der Anteil mit 15,9 % hingegen wesentlich niedriger. In Bulgarien, Rumänien, Lettland, Griechenland, Kroatien und Litauen verfügten jeweils mehr als 40 % der Bevölkerung nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen für ungeplante größere Ausgaben. Als unerwartet anfallende Ausgabe galt in jedem Staat in Abhängigkeit vom Einkommensniveau eine andere Summe. In Deutschland ging es um unerwartete Haushaltsausgaben in Höhe von 1 250 Euro oder mehr.
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Stand 16.10.2024. Die Ergebnisse zu den „Zahlungsrückständen bei Versorgungsunternehmen“ und der „finanziellen Unfähigkeit, unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten“ stammen aus der Eurostat-Datenbank. Weitere Daten zu Lebensbedingungen und Armutsgefährdung in Deutschland sind auf der nationalen Themenseite abrufbar.