Flucht
Mit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 suchten Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz außer Landes. Um die Aufnahme von Geflüchteten einheitlich zu regeln, hat die EU erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Hierzu veröffentlicht Eurostat die monatlichen Daten in der Tabelle "Erstinstanzliche Entscheidungen zur Gewährung vorübergehenden Schutzes" und "Begünstigte des vorübergehenden Schutzes". Schon nach der völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 und dem Krieg im Donbass hatten ukrainische Staatsbürgerinnen und –bürger verstärkt Asyl in der Europäischen Union beantragt.
Migration
Bereits vor Beginn des russischen Angriffskrieges im Jahr 2022 kamen viele ukrainische Staatsangehörige mit einem anderen Aufenthaltstitel in die Europäische Union. Ihre Zahl ist zuletzt jedoch deutlich gesunken: Wurden 2021 EU-weit noch insgesamt rund 879 000 erstmalige Aufenthaltstitel (ab 3 Monate) an Ukrainerinnen und Ukrainer vergeben, waren es 2022 noch rund 382 000, 2023 dann rund 307 000 erstmalige Aufenthaltstitel. Unverändert wurden die meisten Titel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt (72 %), 10 % aus familiären Gründen, 4 % zu Bildungszwecken. Hauptziel war das Nachbarland Polen, wo 78 % bzw. rund 241 000 aller im Jahr 2023 in der EU vergebenen Aufenthaltstitel ausgestellt wurden. Es folgten Italien (10 000, 3 %) und Tschechien (9 000, 3 %). Deutschland lag mit 8 000 (2 %) erstmals erteilten Aufenthaltstiteln in der Rangfolge auf Platz 4.
Datenbankauszug 11.03.2025.