Flucht ist ein globales Thema
Im Jahr 2023 waren laut UNHCR insgesamt gut 117,3 Mill. Menschen auf der Flucht. Darunter waren 67,1 Mill. Binnenvertriebene, 37,4 Mill. Flüchtlinge unter UN-Schutz (UNHCR, UNWRA), 6,9 Mill. Asylsuchende sowie weitere 5,8 Mill. Menschen mit Schutzbedarf. Zu den wichtigsten Fluchtursachen zählen Konflikte, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Verfolgung aufgrund der Identität oder politischen Überzeugung sowie eine erhebliche Einschränkung der öffentlichen Ordnung.
Die Daten des UNHCR zeigen, dass drei Viertel aller Personen, die weltweit auf der Flucht sind, Schutz in Staaten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen finden. In 7 von 10 Fällen sind die Aufnahmeländer Nachbarstaaten. 2023 wurden nur 25 % der Schutzsuchenden in Ländern mit höherem Einkommen aufgenommen.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen
Der russische Angriff auf die Ukraine hat dazu geführt, dass viele Menschen von dort ins europäische Ausland geflüchtet sind. Daten dazu sowie zur Zahl der Binnenflüchtlinge in dem osteuropäischen Staat finden Sie auf der Sonderseite zur Ukraine.
Da Geflüchtete aus der Ukraine nach EU-Richtlinie 2001/55/EG einen besonderen, vorübergehenden Schutzstatus haben, stellt diese Personengruppe in aller Regel keinen Antrag auf Asyl in einem EU-Mitgliedstaat. Diese Personen sind somit in den Statistiken zu Asylanträgen im Regelfall nicht berücksichtigt.
Anträge auf Asyl in der Europäischen Union
Bei Asylverfahren wird zwischen Erst- und Folgeanträgen unterschieden: Beantragen Asylsuchende erstmals Asyl, liegt ein Erstantrag vor. Wird ein Asylantrag zurückgenommen oder abgelehnt, haben Asylsuchende die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Ob ein Folgeverfahren aufgenommen wird, entscheiden die Behörden im jeweiligen EU-Staat. Im Jahr 2023 stellten syrische, afghanische und türkische Staatsangehörige die meisten Erstanträge in der EU. Unter den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten waren auch drei südamerikanische Staaten vertreten – Venezuela, Kolumbien und Peru.
Asyl-Erstanträge in den EU-Mitgliedstaaten
Die meisten Erstanträge wurden 2023 in den großen EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien gestellt. Unter den fünf Staaten mit den meisten Erstanträgen rangierte auch Griechenland mit 57 895 Anträgen auf Platz 4. Bezogen auf die Bevölkerung war die Zahl der Erstanträge in Zypern, Österreich und Griechenland am höchsten und in Ungarn, Tschechien und der Slowakei am niedrigsten. Durchschnittlich wurden 2023 in der Europäischen Union bezogen auf 1 Million Einwohner/-innen 2 337 Erstanträge auf Asyl gestellt. Deutschland liegt mit 3 900 Erstanträgen je 1 Mill. Einw. über dem EU-Durchschnitt. Ähnliche Werte meldeten für 2023 auch Luxemburg (3 957), Bulgarien (3 473), Slowenien (3 394) und Spanien (3 337).
EU-Mitgliedsstaat | Asyl: Erstanträge 2023 | |
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je 1 Mill. Einw. 1 | insgesamt | |
1 Eigene Berechnungen. Quelle: Eurostat | ||
Belgien | 2 492 | 29 260 |
Bulgarien | 3 473 | 22 390 |
Dänemark | 387 | 2 300 |
Deutschland | 3 900 | 329 035 |
Estland | 2 914 | 3 980 |
Finnland | 800 | 4 450 |
Frankreich | 2 128 | 145 095 |
Griechenland | 5 559 | 57 895 |
Irland | 2 508 | 13 220 |
Italien | 2 213 | 130 565 |
Kroatien | 425 | 1 635 |
Lettland | 863 | 1 625 |
Litauen | 178 | 510 |
Luxemburg | 3 957 | 2 615 |
Malta | 904 | 490 |
Niederlande | 2 144 | 38 185 |
Österreich | 6 107 | 55 605 |
Polen | 210 | 7 720 |
Portugal | 248 | 2 600 |
Rumänien | 518 | 9 875 |
Schweden | 850 | 8 945 |
Slowakei | 68 | 370 |
Slowenien | 3 394 | 7 185 |
Spanien | 3 337 | 160 460 |
Tschechien | 104 | 1 130 |
Ungarn | 3 | 30 |
Zypern | 12 664 | 11 660 |
Europäische Union | 2 337 | 1 048 830 |
Asyl-Erstanträge im Zeitverlauf
In den letzten zehn Jahren blieb die Zahl der Erstanträge je 1 Million Einwohner/-innen in der EU insgesamt relativ stabil. Der höchste Wert wurde 2015 mit 2 736 Erstanträgen je Million Einwohner/-innen erreicht, der niedrigste Wert 2020 mit 932 Erstanträgen. 2015 kam es in Ländern wie Ungarn, Schweden, Österreich, Finnland und Deutschland zu vergleichsweise hohen Werten. In den letzten Jahren lag die Zahl der Anträge gemessen an der Bevölkerung vor allem im Zypern und Österreich weit über dem EU-Durchschnitt.
Antrag auf Schutz oder Asyl: Erstinstanzliche Entscheidungen
Das Statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat, liefert auch Daten dazu, in wie vielen Fällen Anträge auf Schutz bzw. Asyl positiv entschieden werden. Zu den positiven Entscheidungen zählt neben dem Asylstatus auch der Schutz gemäß Genfer Konvention, subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Rechtsstatus. Dabei divergierten die Anerkennungsquoten in den EU-Staaten relativ stark. Dies liegt neben anderen Faktoren auch an unterschiedlichen Fluchtrouten, an Unterschieden hinsichtlich der nationalen Asylgesetzgebung und daran, dass die Verteilung der Staatsangehörigkeiten der Antragssteller/-innen je nach EU-Staat voneinander abweicht. In Deutschland lag die Anerkennungsquote 2023 bei 52 %. Am niedrigsten war die Quote in Spanien (12 %) und Rumänien (16 %). Estland, Niederlande, Litauen, Portugal und Polen meldeten für das Jahr 2023 Anerkennungsquoten von über 70 %.