Europa Flucht und Asyl in Europa

Flucht ist ein globales Thema

Im Jahr 2022 waren laut UNHCR insgesamt gut 108 Mill. Menschen auf der Flucht. Darunter waren 62,5 Mill. Binnen­vertriebene, 35,3 Mill. Flüchtlinge unter UN-Schutz (UNHCR, UNWRA), 5,4 Mill. Asyl­suchende sowie weitere 5,2 Mill. Menschen mit Schutzbedarf. Zu den wichtigsten Fluchtursachen zählen Konflikte, Gewalt, Menschen­rechts­verletzungen, Verfolgung aufgrund der Identität oder politischen Überzeugung sowie eine erhebliche Einschränkung der öffentlichen Ordnung.

Die Daten des UNHCR zeigen, dass mehr als drei Viertel aller Personen, die weltweit auf der Flucht sind, Schutz in Staaten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen finden. In 7 von 10 Fällen sind die Aufnahme­länder Nachbarstaaten. 2022 wurden nur 24 % der Schutz­suchenden in Ländern mit höherem Einkommen aufgenommen.

Aus der Ukraine geflüchtete Personen

Der russische Angriff auf die Ukraine hat dazu geführt, dass viele Menschen von dort ins europäische Ausland geflüchtet sind. Daten dazu sowie zur Zahl der Binnen­flüchtlinge in dem osteuropäischen Staat finden Sie auf der Sonderseite zur Ukraine.

Da Geflüchtete aus der Ukraine nach EU-Richtlinie 2001/55/EG einen besonderen, vorübergehenden Schutzstatus haben, stellt diese Personen­gruppe in aller Regel keinen Antrag auf Asyl in einem EU-Mitgliedstaat. Diese Personen sind somit in den Statistiken zu Asylanträgen im Regelfall nicht berücksichtigt.

Anträge auf Asyl in der Europäischen Union

Bei Asylverfahren wird zwischen Erst- und Folge­anträgen unterschieden: Beantragen Asyl­suchende erstmals Asyl, liegt ein Erstantrag vor. Wird ein Asylantrag zurückgenommen oder abgelehnt, haben Asylsuchende die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Ob ein Folge­verfahren aufgenommen wird, entscheiden die Behörden im jeweiligen EU-Staat. Im Jahr 2023 stellten syrische, afghanische und türkische Staats­angehörige die meisten Erstanträge in der EU. Unter den zehn häufigsten Staats­angehörigkeiten waren auch drei südamerikanische Staaten vertreten – Venezuela, Kolumbien und Peru.

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Asyl-Erstanträge in den EU-Mitgliedstaaten

Die meisten Erstanträge wurden 2023 in den großen EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien gestellt. Unter den fünf Staaten mit den meisten Erst­anträgen rangierte auch Griechenland mit 57 895 Anträgen auf Platz 4. Bezogen auf die Bevölkerung war die Zahl der Erstanträge in Zypern, Österreich und Griechenland am höchsten und in Ungarn, Tschechien und der Slowakei am niedrigsten. Durchschnittlich wurden 2023 in der Europäischen Union bezogen auf 1 Million Einwohner/-innen 2 337 Erstanträge auf Asyl gestellt. Deutschland liegt mit 3 900 Erstanträgen pro Kopf über dem EU-Durchschnitt. Ähnliche Werte meldeten für 2023 auch Luxemburg (3 957), Bulgarien (3 473), Slowenien (3 394) und Spanien (3 337).

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EU-MitgliedsstaatAsyl: Erstanträge 2023
je 1 Mill. Einw. 1insgesamt
Belgien2 49229 260
Bulgarien3 47322 390
Dänemark3872 300
Deutschland3 900329 035
Estland2 9143 980
Finnland8004 450
Frankreich2 128145 095
Griechenland5 55957 895
Irland2 50813 220
Italien2 213130 565
Kroatien4251 635
Lettland8631 625
Litauen178510
Luxemburg3 9572 615
Malta904490
Niederlande2 14438 185
Österreich6 10755 605
Polen2107 720
Portugal2482 600
Rumänien5189 875
Schweden8508 945
Slowakei68370
Slowenien3 3947 185
Spanien3 337160 460
Tschechien1041 130
Ungarn330
Zypern12 66411 660
Europäische Union2 3371 048 830

Asyl-Erstanträge im Zeitverlauf

In den letzten zehn Jahren blieb die Zahl der Erstanträge je 1 Million Einwohner/-innen in der EU insgesamt relativ stabil. Der höchste Wert wurde 2015 mit 2 736 Erstanträgen je Million Einwohner/-innen erreicht, der niedrigste Wert 2020 mit 932 Erstanträgen. 2015 kam es in Ländern wie Ungarn, Schweden, Österreich, Finnland und Deutschland zu vergleichsweise hohen Werten. In den letzten Jahren lag die Zahl der Anträge gemessen an der Bevölkerung vor allem im Zypern und Österreich weit über dem EU-Durchschnitt.

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Antrag auf Schutz oder Asyl: Erstinstanzliche Entscheidungen

Das Statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat, liefert auch Daten dazu, in wie vielen Fällen Anträge auf Schutz bzw. Asyl positiv entschieden werden. Zu den positiven Entscheidungen zählt neben dem Asylstatus auch der Schutz gemäß Genfer Konvention, subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Rechtsstatus. Dabei divergierten die Anerkennungs­quoten in den EU-Staaten relativ stark. Dies liegt neben anderen Faktoren auch an unterschiedlichen Flucht­routen, an Unterschieden hinsichtlich der nationalen Asyl­gesetzgebung und daran, dass die Verteilung der Staats­angehörigkeiten der Antragssteller/-innen je nach EU-Staat voneinander abweicht. In Deutschland lag die Anerkennungs­quote 2023 bei 52 %. Am niedrigsten war die Quote in Spanien (12 %) und Rumänien (16 %). Estland, Niederlande, Litauen, Portugal und Polen meldeten für das Jahr 2023 Anerkennungs­quoten von über 70 %.

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