Europa Abendarbeit und Nachtarbeit in der EU

Arbeit bis in den Abend

12,4 % der Erwerbstätigen in der Europäischen Union (EU) arbeiteten 2021 regelmäßig zwischen 18.00 Uhr und 23.00 Uhr. Innerhalb der EU gab es große Unterschiede. In Griechenland arbeitete 2021 mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (39,0 %) regelmäßig in den Abendstunden. Es folgte Finnland mit 22,5 %. In Deutschland war mit 15,5 % die Arbeit in den Abendstunden häufiger als im Mittel der EU. In Polen (6,0 %) und Frankreich (5,9 %) war Abendarbeit nur wenig verbreitet.

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4 % machen regelmäßig Nachtschichten

4,2 % der Erwerbstätigen in der EU arbeiteten regelmäßig nachts. Den Spitzenwert bei der Nachtarbeit erreichte 2021 die Slowakei mit 11,0 % der Erwerbstätigen. Mit Abstand folgen Malta (8,7 %) und Finnland (6,5 %). Selten waren Nachtschichten in den Niederlanden (2,9 % der Erwerbstätigen), Litauen (2,1 %), Polen und Zypern (je 2,0 %). In Deutschland leisteten 4,1 % der Erwerbstätigen regelmäßig Nachtschichten.

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Vor allem Männer machen Abend- und Nachtschichten

2021 arbeiteten im EU-Durchschnitt 13,5 % der erwerbstätigen Männer und 11,1 % der Frauen regelmäßig zwischen 18.00 und 23.00 Uhr. Nachtschichten machten 5,2 % der Männer und 3,1 % der Frauen.

Selbstständige haben später Feierabend

Vor allem Selbstständige, die Angestellte beschäftigen, sitzen abends lange am Schreibtisch. Im EU-Durchschnitt arbeiteten 16,8 % von ihnen regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren es 11,6 %.

Mit regelmäßiger Nachtarbeit verdienten 4,5 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 2,5 % der Selbstständigen mit Angestellten ihr Geld während andere schliefen.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen ab 15 Jahre, die angaben, innerhalb der letzten 4 Wochen ständig oder regelmäßig am Abend, beziehungsweise in der Nacht gearbeitet zu haben. Erwerbstätige, die nur gelegentlich zu diesen Zeiten arbeiten, blieben unberücksichtigt.

Grundlage der Berechnungen ist die Selbsteinschätzung der Befragten. Abendarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit ständig (an jedem Arbeitstag) oder regelmäßig (an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 18 Uhr und 23 Uhr ausgeübt wird. Nachtarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit ständig (jedem Arbeitstag) oder regelmäßig (an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeübt wird.

Methodische Hinweise
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Neuregelung des Mikrozensus 2020.

Quelle
Eurostat Datenbank Arbeitskräfteerhebung

Aktuelle Daten
Eurostat Datenbank (Abendarbeit, Nachtarbeit). Stand: 30.09.2023

Hinweise zur Interpretation
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Er­fas­sung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Ein Zeitreihenvergleich ist in Folge der Umstellung des Berichtszeitraumes von den letzten 3 Monaten auf die letzten 4 Wochen ab dem Berichtsjahr 2017 nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen
Abend- und Nachtarbeit in Deutschland

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"Qualität der Arbeit"