Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Er hat vielfältige Ursachen. So unterscheiden sich Frauen und Männer zum Beispiel in ihren Erwerbsbiografien und der Wahl der Berufsfelder. Dies führt häufig zu unterschiedlichen Karriereverläufen und Verdienstunterschieden. In Deutschland verdienten Frauen 2022 rund ein Fünftel weniger als Männer: Gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer lag der Gender Pay Gap bei 18 %.
In Luxemburg verdienen Frauen und Männer gleich
Auf EU-Ebene liegen bislang Daten bis zum Jahr 2021 vor. Zwischen den Ländern der Europäischen Union zeigen sich große Unterschiede. In Luxemburg verdienten Frauen und Männer 2021 gleich viel. Geringe Unterschiede im Bruttostundenverdienst verzeichneten Rumänien und Slowenien, wo Frauen jeweils rund 4 % weniger als Männer verdienten. Am höchsten fiel der Gender Pay Gap 2021 in Estland (21 %), Österreich (19 %) und Deutschland (18 %) aus. In Ungarn, Finnland und der Slowakei war die geschlechtsspezifische Lohnlücke auf ähnlich hohem Niveau (je 17 %).
Gender Pay Gap seit Jahren nahezu konstant
Um den Verdienstabstand zu verringern, gibt es in der EU zahlreiche Initiativen. Seit 2010 ist der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im EU-Durchschnitt jedoch nur leicht um fast drei Prozentpunkte gesunken. In Deutschland hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Gender Pay Gap bis zum Jahr 2030 auf 10 % zu senken.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Prozentualer Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern, bezogen auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern.
Quelle
Eurostat, Verdienststrukturerhebung
Aktuelle Daten
Eurostat Datenbank. Stand: 07.03.2023
Hinweise zur Interpretation
Bei den Daten handelt sich um den unbereinigten Gender Pay Gap. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss sind damit nicht möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap in Deutschland basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Dieser Wechsel in der Datenquelle schränkt die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen in den Vorjahren ein.
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird berechnet für alle NACE-Gruppen mit Ausnahme der Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen in Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten.
Die Grundgesamtheit besteht aus allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Altersbeschränkung oder Einschränkung der Stundenzahl. Teilzeiterwerbstätige sind enthalten.
Der Gender Pay Gap für die Europäische Union errechnet sich als gewichtetes Mittel der Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten, wobei mit der Anzahl der Beschäftigten in den Mitgliedstaaten gewichtet wird.
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