Europa Deutschland mit zweithöchstem Mindestlohn der EU

Mindestlöhne in der EU reichen von 399 Euro bis 2 508 Euro brutto im Monat

In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1 997 Euro brutto im Monat. Damit erreicht der Mindestlohn 53 % des Bruttomedianverdienstes aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen Bruttomedianverdienstes anzuheben.

Ein höherer Mindestlohn als in Deutschland wird in der EU gegenwärtig nur in Luxemburg (2 508 Euro) gezahlt. Vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 800 Euro brutto verzeichnen eine Reihe osteuropäischer EU-Staaten. Am unteren Ende der Skala liegen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (399 Euro), Rumänien (604 Euro) und Lettland (620 Euro). Eine deutliche Ausnahme unter den osteuropäischen Staaten bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 1 203 Euro die südeuropäischen Länder Zypern (940 Euro), Griechenland (910 Euro), Portugal (887 Euro) und Malta (835 Euro) übertrifft.

In fünf EU-Mitgliedstaaten gibt es gegenwärtig keinen nationalen Mindestlohn, darunter waren Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden.

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Anhebung der Lohnuntergrenze: Osteuropäische Staaten holen auf

In allen EU-Staaten mit Mindestlohn liegt die Lohnuntergrenze im 2. Halbjahr 2023 zum Teil deutlich höher als im Vorjahreszeitraum. Neben Deutschland (+15 % gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022) stieg er vor allem in den osteuropäischen Staaten deutlich. So liegt der Mindestlohn in Polen im zweiten Halbjahr 2023 rund 26 % höher als im Vorjahreszeitraum. In Lettland und Ungarn beträgt das Plus 24 %, in Rumänien 17 %. Damit holen die osteuropäischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU bleiben aber deutlich.

Lohnunterschied verringert sich unter Berücksichtigung der Kaufkraft

Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 6:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 6 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.

Stand 26.09.2023. Die detaillierten Ergebnisse zu Mindestlöhnen im Verhältnis zum jeweiligen Bruttomedianverdienst sowie zu den aktuellen Mindestlöhne in Euro sowie unter Berücksichtigung der Kaufkraft finden Sie in der Eurostat-Datenbank.

Zur Methodik

Der nationale Mindestlohn wird gesetzlich geregelt. Mindestlöhne sind Bruttobeträge, das heißt vor Abzug eventueller Abgaben wie zum Beispiel Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Solche Abzüge variieren von Land zu Land. Um die Höhe des Mindestlohns EU-weit vergleichen zu können, wurden Mindestlöhne auf Stundenbasis auf einen durchschnittlichen Monat hochgerechnet. Für Deutschland wurden dabei für eine Vollzeitkraft 38,3 Wochenstunden und eine durchschnittliche Wochenanzahl von 4,345 Wochen pro Monat unterstellt.

Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttoverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.

Um die Preisniveauunterschiede zwischen den EU-Staaten zu bereinigen, rechnet Eurostat mit dem Kaufkraftstandard (KKS), einer künstlichen Währungseinheit. Theoretisch kann mit einem KKS in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden.

Weitere Informationen zum Mindestlohn in der EU in diesem Statistics Explained-Artikel.

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