Europa Deutschland mit vierthöchstem Mindestlohn der EU

Mindestlöhne in der EU reichten Anfang 2025 von 551 Euro bis 2 638 Euro brutto im Monat

In Deutschland stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies entsprach bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 2 161 Euro brutto im Monat. Damit erreichte der Mindestlohn im 1. Halbjahr 2025 rund 58 % des Bruttomedianverdienstes aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen Bruttomedianverdienstes anzuheben.

Im Länderranking hat Deutschland damit aktuell den vierthöchsten Mindestlohn in der EU. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland wurden in der EU im 1. Halbjahr 2025 in Luxemburg (2 638 Euro), Irland (2 282 Euro) und den Niederlanden (2 193 Euro) gezahlt. Vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 900 Euro brutto verzeichnen eine Reihe osteuropäischer EU-Staaten. Am unteren Ende der Skala lagen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (551 Euro), Ungarn (707 Euro) und Lettland (740 Euro). Eine deutliche Ausnahme unter den osteuropäischen Staaten bildete Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 1 278 Euro die südeuropäischen Länder Portugal (1 015 Euro), Zypern (1 000 Euro) und Griechenland (968 Euro) übertraf.

In fünf EU-Mitgliedstaaten gibt es gegenwärtig keinen nationalen Mindestlohn, darunter waren Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden.

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Anhebung der Lohnuntergrenze: Osteuropäische Staaten holen auf

In fast allen EU-Staaten mit Mindestlohn lag die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2025 zum Teil deutlich höher als im Vorjahreszeitraum. Deutliche Zuwächse gab es vor allem in den osteuropäischen Staaten. Die größte Steigerung verzeichnete Rumänien mit +23 %. In Kroatien und Bulgarien lag der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2025 rund 15 % höher als im Vorjahreszeitraum. In Polen und Litauen betrug das Plus rund 12 %, in Estland und der Slowakei +8 % bzw. +9 %. Damit holten die osteuropäischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU blieben aber deutlich.

Lohnunterschied verringert sich unter Berücksichtigung der Kaufkraft

Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 5:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 5 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 2:1.

Die detaillierten Ergebnisse zu Mindestlöhnen im Verhältnis zum jeweiligen Bruttomedianverdienst sowie zu den aktuellen Mindestlöhne in Euro sowie unter Berücksichtigung der Kaufkraft finden Sie in der Eurostat-Datenbank.

Zur Methodik

Der nationale Mindestlohn wird gesetzlich geregelt. Mindestlöhne sind Bruttobeträge, das heißt vor Abzug eventueller Abgaben wie zum Beispiel Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Solche Abzüge variieren von Land zu Land. Um die Höhe des Mindestlohns EU-weit vergleichen zu können, wurden Mindestlöhne auf Stundenbasis auf einen durchschnittlichen Monat hochgerechnet. Für Deutschland wurden dabei für eine Vollzeitkraft 38,8 Wochenstunden und eine durchschnittliche Wochenanzahl von 4,345 Wochen pro Monat unterstellt.

Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttoverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.

Um die Preisniveauunterschiede zwischen den EU-Staaten zu bereinigen, rechnet Eurostat mit dem Kaufkraftstandard (KKS), einer künstlichen Währungseinheit. Theoretisch kann mit einem KKS in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden.

Weitere Informationen zum Mindestlohn in der EU in diesem Statistics Explained-Artikel.

Letzte Aktualisierung: 26.02.2025

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