Über uns Öffentliche Sozialleistungen

Einstellung von Statistiken
EVAS-Nr.Beschreibung der EntlastungGesetzesgrundlageIn Kraft getreten am
22321Wohngeld­statistik - Beson­derer Miet­zuschuss zum 31.12.
Durch Wegfall des besonderen Mietzu­schusses und der damit verbundenen Einstellung der Statistik werden die Berichtsstellen entlastet.
§ 35 Wohngeld­gesetz (WoGG) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. Juli 2005, geändert durch Artikel 4 Absatz 16 des Gesetzes vom 22. September in Verbindung mit dem Gesetz vom 22. Januar 1987, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005.01.01.05
22322Wohngeld­statistik - Beson­derer Miet­zuschuss - Quar­tale
Durch Wegfall des besonderen Mietzuschusses und der damit verbundenen Einstellung der Statistik werden die Berichts­stellen entlastet.
§ 35 Wohngeld­gesetz (WoGG) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. Juli 2005, geändert durch Artikel 4 Absatz 16 des Gesetzes vom 22. September 2005 in Verbindung mit dem Gesetz vom 22. Januar 1987, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005.01.01.05
22512Statistik der Betreu­ung einzel­ner junger Menschen
Entlastung von 500 freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durch Übertragung der Auskunfts­pflicht auf die Jugendämter.
§ 102 Absatz 2 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 1 Gesetz zur Weiter­entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vom 8. September 2005.01.01.07
22513Statistik der sozial­pädago­gischen Familien­hilfe
Entlastung von 500 freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durch Übertragung der Auskunfts­pflicht auf die Jugendämter.
§ 102 Absatz 2 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 1 Gesetz zur Weiter­entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vom 8. September 2005.01.01.07
22514Statistik der Hilfe zur Erzieh­ung außer­halb des Eltern­hauses - Beginn der Hilfe
Entlastung von 700 Jugend­ämtern durch Einstellung der Erhebung, da Angaben aus den Meldungen von bestehenden und endenden Hilfen maschinell ermittelt werden.
§ 102 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vom 8. September 2005.01.01.07
22515Statistik der Hilfe zur Erzieh­ung außer­halb des Eltern­hauses - Wechsel der Unter­bringungs­form
Entlastung von 700 Jugend­ämtern durch Einstellung der Erhebung, da Angaben nur für die maschinelle Fortschreibung von bestehenden Hilfen am Jahresende benötigt wurden.
§ 102 Absatz 2 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 1 Gesetz zur Weiter­entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vom 8. September 2005.01.01.07
22522Statistik der Pflege­erlaubnis, Pfleg-, Vormund-, Beistands­chaften, Sorge­recht, Sorge­erklärungen
Entlastung von 700 Jugendämtern durch Einstellung des Teilbereichs "Statistik der Vaterschafts­feststellungen", da Daten nicht mehr aussagekräftig waren.
§ 99 Absatz 7 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 1 Gesetz zur Weiter­entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vom 8. September 2005.01.10.05
22923Statistik zum Betreuungsgeld
Durch die Stilllegung der Statistik werden 291 Meldestellen auf Gemeinde- und Kreisebene um die quartalsweisen Meldungen der Leistungsbezüge entlastet.
§§ 22 bis 24 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 27. Januar 2015, das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 geändert worden ist.23.05.17