Über uns Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe

Auswertung von Verwaltungsdaten
EVAS-Nr.Beschreibung der EntlastungGesetzesgrundlageIn Kraft getreten am
53111Zählungen im Handwerk werden durch Aus­wertungen der Verwaltungs­daten aus dem Unter­nehmens­register der statistischen Ämter ersetzt. Hierdurch werden rund 460 000 Unternehmen des zulassungs­pflichtigen Handwerks von den entsprechenden statistischen Auskunftspflichten entlastet.Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
insbesondere in der mittel­ständischen Wirtschaft (Drittes Mittel­standsentlastungs­gesetz) vom 17. März 2009.
25.03.09
53211Die viertel­jährlichen Befragungen zur Handwerk­statistik wurden durch die Aus­wertung von Verwaltungs­daten ersetzt. Hierdurch wurden rund 41 000 Unter­nehmen ab dem Berichts­jahr 2008 von den entsprechenden statistischen Auskunfts­pflichten entlastet.Artikel 1 und 4 des Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
vom 17. März 2008.
01.04.08