Über uns Gebäude und Wohnen

Einstellung von Statistiken
EVAS-Nr.Beschreibung der EntlastungGesetzesgrundlageIn Kraft getreten am
31311Förderstatistik
Entlastung von 17 für die Förder­zusagen zuständigen Stellen durch Einstellung der Statistik.
Artikel 9 des Förderalismus­reform-Begleitgesetzes vom 5. September 2006.01.01.07
Verlängerung der Periodizität
EVAS-Nr.Beschreibung der EntlastungGesetzesgrundlageIn Kraft getreten am
31121Statistik der Baufertigstellung
Entlastung von 27 000 Befragten (Bauherren, Bauauf­sichts­behörden, Gemeinden) durch Verlängerung der Periodizität von monatlich auf jährlich.
Artikel 4 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittel­ständischen Wirtschaft vom 22. August 2006.01.01.07