Wer wir sind Der Statistische Beirat
Der Statistische Beirat ist das nach § 4 Bundesstatistikgesetz (BStatG) berufene Gremium der Nutzerinnen und Nutzer der Bundesstatistik. Der Statistische Beirat berät das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen und vertritt die Belange der Nutzerinnen und Nutzer, sowie Befragten und Produzenten der Bundesstatistik. Das Gremium tagt einmal im Jahr, berät in derzeit 13 Fachausschüssen und 2 Arbeitskreisen detailliert einzelne Statistiken sowie methodisch-technische Fragen und spricht regelmäßig Empfehlungen zur Fortentwicklung der amtlichen Statistik aus. Darüber hinaus vergibt der Statistische Beirat im Zweijahresrhythmus den Innovationspreis an Beschäftigte des Statistischen Bundesamtes. Mit diesem Preis werden Produkte, Verfahren oder kundenfreundliche Serviceleistungen prämiert, die besonders innovativ oder nutzendenorientiert sind. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise der App-Einsatz in den freiwilligen Haushaltserhebungen sowie das Tool zur Digitalisierung und computergestützten Auswertung kameraler Haushaltspläne ausgezeichnet.
Geschäftsordnung für den Statistischen Beirat
§ 1 Aufgabe
Der Statistische Beirat berät gemäß § 4 des Bundesstatistikgesetzes das Statistische Bundesamt.
§ 2 Zusammensetzung
(1) Im Statistischen Beirat sind vertreten
- Deutscher Städtetag,
- Deutscher Landkreistag,
- Deutscher Städte- und Gemeindebund,
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.,
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.,
- Handelsverband Deutschland e.V.,
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.,
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.,
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.,
- Bundesverband der Freien Berufe e.V.,
- Statistik der Kohlenwirtschaft e.V.,
- Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V.,
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.,
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.,
- Deutscher Gewerkschaftsbund,
- ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand,
- dbb – beamtenbund und tarifunion,
- Verband der Landwirtschaftskammern e.V.,
- Deutscher Bauernverband e.V.,
- Deutscher Naturschutzring – Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutz-organisationen e.V.,
- Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute e.V.,
- Hochschulrektorenkonferenz,
- Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten,
- Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege,
- Deutscher Olympischer Sportbund,
- Deutsche Bundesbank,
- die Bundesministerien,
- Bundesrechnungshof,
- der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
- Statistische Ämter der Länder,
- Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat),
- Verband Deutscher Städtestatistiker e.V.,
- Deutsche Statistische Gesellschaft,
- Kultusministerkonferenz.
Die Statistischen Ämter der Länder haben vierzehn Sitze. Den Bundesministerien steht jeweils ein Sitz zu; sie haben derzeit zehn Sitze. Die Institutionen nach Nummer 16, 22 und 23 haben jeweils zwei Sitze, die übrigen jeweils einen Sitz. Das Statistische Bundesamt kann die Zusammensetzung der im Beirat vertretenen Institutionen an neue Bedarfe anpassen. Eine Änderung der Liste nach Satz 1 bedarf der Zustimmung der Bundesministerien.
(2) Die Landesregierungen sind zu den Sitzungen des Statistischen Beirats einzuladen und jederzeit zu hören.
(3) Weitere Fachleute können als Gäste zu den Sitzungen des Statistischen Beirats eingeladen werden.
(4) Die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes nimmt an den Sitzungen des Statistischen Beirats teil.
(5) Die vorschlagsberechtigten und die benennenden Institutionen wirken zusammen mit dem Statistischen Bundesamt auf eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern hin.
§ 3 Berufung, Benennung
(1) Das Statistische Bundesamt beruft die von den Institutionen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 27 sowie Nummer 33 bis 35 vorgeschlagenen Personen in den Statistischen Beirat.
(2) Die übrigen Institutionen benennen dem Statistischen Bundesamt ihre Vertreter im Beirat.
(3) Entfallen die Voraussetzungen, die zur Benennung oder Berufung geführt haben, hat die jeweilige Institution dies dem Statistischen Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig soll eine neue Vertreterin oder ein neuer Vertreter vorgeschlagen oder benannt werden.
(4) Die Tätigkeit im Statistischen Beirat und seinen nachgeordneten Gremien ist ehrenamtlich.
§ 4 Stimmrecht, Vorsitz und Geschäftsstelle
(1) Stimmberechtigt sind die Vertreterinnen und Vertreter der Institutionen nach § 3 Absatz 1.
(2) Die Stimmberechtigten wählen alle zwei Jahre aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. § 5 Absatz 5 gilt entsprechend.
(3) Die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle sind beim Statistischen Bundesamt angesiedelt.
§ 5 Sitzungen
(1) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist ein.
(2) Zusammen mit der Einladung wird der Vorschlag einer mit dem Statistischen Bundesamt abgestimmten Tagesordnung übersandt. Änderungs- oder Ergänzungswünsche sollen der Geschäftsstelle spätestens drei Wochen vor der Sitzung mitgeteilt werden.
(3) Das Statistische Bundesamt soll dem Beirat regelmäßig über Grundsatzfragen, nationale und internationale Entwicklungen auf dem Gebiet der Statistik und über das Arbeitsprogramm der Bundesstatistik berichten.
(4) Die Sitzungen des Statistischen Beirats sind nicht öffentlich.
(5) Der Statistische Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(6) Über die Sitzungen des Statistischen Beirats wird ein Bericht gefertigt. Änderungswünsche sind der Geschäftsstelle innerhalb von vier Wochen nach Versand des Berichts mitzuteilen.
§ 6 Gremien des Statistischen Beirats
(1) Der Statistische Beirat kann nachgeordnete Gremien einsetzen. Die Geschäftsstelle führt eine Liste aller bestehenden Beiratsgremien.
(2) Über die Einsetzung, Auflösung und den Aufgabenbereich der Gremien beschließt der Statistische Beirat.
(3) Fachausschüsse können für größere Sachgebiete eingesetzt werden, ihre Abgrenzung sollte sich an der Zuständigkeit der Referentenbesprechungen der statistischen Ämter orientieren. Facharbeitskreise können für Teilgebiete eines Fachausschusses (zum Beispiel für einzelne Statistiken oder für fachliche Komplexe) eingerichtet werden. Befristete Arbeitsgruppen zur Klärung spezieller Fragen können von allen Beiratsgremien eingesetzt werden.
(4) Zu den Sitzungen der Fachausschüsse und Arbeitskreise sind die Vertreter nach § 2 Absatz 1 Nummer 28 einzuladen und jederzeit zu hören.
§ 7 Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung sind von zwei Dritteln der Mitglieder des Beirats zu beschließen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministerien.
Mitglieder des Statistischen Beirats
Mitglieder
Im Statistischen Beirat ist die Bandbreite der Nutzenden, Befragten und Produzenten der amtlichen Statistik repräsentiert. So sind neben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft, der freien Berufe und der Tarifparteien (in der Regel durch ihre Spitzenverbände repräsentiert) auch Umweltverbände, Kommunen, Bildung und Wissenschaft vertreten. Für den Bund nehmen die Bundesministerien, die Deutsche Bundesbank, der Bundesrechnungshof und der oder die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit teil. Zudem beteiligen sich für die Datenproduzenten die Statistischen Ämter der Länder. Des Weiteren werden Vertretungen der Landesregierungen zu den Tagungen eingeladen.
Die Mitglieder werden entweder von den entsendeten Institutionen benannt oder vorgeschlagen und durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes berufen. Die Mitarbeit im Statistischen Beirat ist ehrenamtlich. Die stimmberechtigten Mitglieder wählen alle 2 Jahre aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.
Zusammensetzung (nach § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung) | vertreten durch |
---|---|
Gewerbliche Wirtschaft und Arbeitgeberverbände | |
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. | Michael Alber |
Deutsche Industrie- und Handelskammer | Benjamin Baykal |
Statistik der Kohlenwirtschaft e.V. | Yvonne Dyllong |
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. | Dr. Theresa Steiner |
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. | Philipp Wegmann |
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. | Thomas Herkner (Stellvertretender Vorsitzender) |
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. | Solveigh Jäger |
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | Dr. Jörg Stefan Haas |
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. | René Rimpler |
Handelsverband Deutschland e.V. | Olaf Roik |
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. | Klaus Schrader |
Bundesverband der Freien Berufe e.V. | Natasha Volodina |
Gewerkschaften | |
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand | Thilo Börner |
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (2 Sitze) | Dr. Ingmar Kumpmann |
Peter Hohlfeld (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung) | |
dbb - beamtenbund und tarifunion | Waldemar Dombrowski |
Landwirtschaft | |
Verband der Landwirtschaftskammern e.V. | Dr. Raimar R. Assmann |
Deutscher Bauernverband e.V. | Heinz Möddel |
Umwelt- und Wohlfahrtsverbände | |
Deutscher Naturschutzring - Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V. | Prof. Dr. Eberhard K. Seifert |
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege | Dr. Wolfgang Schmitt (Diakonie Deutschland) |
Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute e.V.--eingetragener Verein (2 Sitze) | Prof. Dr. Thomas K. Bauer (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung - Vorsitzender) Prof. Dr. Sabine Zinn (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) |
Deutsche Statistische Gesellschaft | Prof. Dr. Ralf Münnich (Universität Trier) |
Hochschulrektorenkonferenz (2 Sitze) | Prof Dr. Philipp Doebler (Technische Universität Dortmund) |
Prof. Dr. Joachim Wilde (Universität Osnabrück) | |
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten | Stefan Bender (Deutsche Bundesbank) |
Kultusministerkonferenz | Rainer Wilhelm |
Kommunale Spitzenverbände | |
Deutscher Städtetag | Dr. Uda Bastians-Osthaus |
Verband Deutscher Städtestatistik e.V. | Dr. Andrea Schultz |
Deutscher Landkreistag | Matthias Wohltmann |
Deutscher Städte- und Gemeindebund | Uwe Zimmermann |
Bundesministerien (10 Sitze) | |
Bundesministerium der Finanzen | Dr. Martin Snelting |
Bundesministerium des Innern und für Heimat | Martin von Simson |
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Dr. Thomas Knaus |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Anne Ebert |
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | Dr. Jürgen Weis |
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Dr. Ulrich Stockter |
Bundesministerium für Gesundheit | Markus Bauch |
Bundesministerium für Digitales und Verkehr | Markus Sigismund |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | Dr.-Ing. Mark Azzam |
Bundesministerium für Bildung und Forschung | Christian Herbst |
Bundesbehörden | |
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider |
Deutsche Bundesbank | Robert Kirchner |
Bundesrechnungshof | Robin Grünwald |
Statistische Ämter der Länder | |
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg | Dr. Anke Rigbers |
Bayerisches Landesamt für Statistik | Dr. Thomas Gößl |
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg | Jörg Fidorra |
Statistisches Landesamt Bremen | Dr. Hendrik Wübbenhorst |
Hessisches Statistisches Landesamt | Dr. Christel Figgener |
Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern | Dr. Christian Boden |
Landesamt für Statistik Niedersachsen | Simone Lehmann |
Information und Technik Nordrhein-Westfalen | Dr. Oliver Heidinger |
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein | Meike Johannsen |
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz | Marco Ludwig |
Statistisches Landesamt Saarland | Melanie Folz |
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Martin Richter |
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Michael Reichelt |
Thüringer Landesamt für Statistik | Dr. Holger Poppenhäger |
Gremien des Statistischen Beirats
In den folgenden Fachausschüssen (FA) und Arbeitskreisen (AK) werden detailliert einzelne Statistiken sowie methodisch-technische Fragen beraten:
FA Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
FA Agrarstatistiken
FA Statistik im Produzierenden Gewerbe
FA Handels- und Dienstleistungsstatistiken
FA Verkehrsstatistiken
FA Tourismusstatistiken
FA Umweltstatistiken/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR)
FA Erwerbstätigkeit/Arbeitsmarkt
FA Preise und Verdienste
FA Haushaltserhebungen, Mikrozensus-Nutzerkonferenzen
FA Bevölkerungsstatistiken
FA Finanz-, Personal- und Steuerstatistiken
FA Statistiken des Gesundheits- und Sozialwesens
AK Berufsbildungsstatistik
AK Mathematisch-statistische Methoden
Empfehlungen des Statistischen Beirats
Der Statistische Beirat hat im März 2025 Empfehlungen zur Fortentwicklung der amtlichen Statistik für die 21. Legislaturperiode ausgesprochen.
Termine
22. Mai 2025: 72. Tagung des Statistischen Beirats in Wiesbaden
Kontakt
Statistischer Beirat
Telefon: +49 611 75 4551
E-Mail-Kontakt