Wer wir sind Der Statistische Beirat

Der Statistische Beirat ist das nach § 4 Bundesstatistikgesetz berufene Gremium der Nutzerinnen und Nutzer der Bundesstatistik. Der Statistische Beirat berät das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen und vertritt die Belange der Nutzerinnen und Nutzer, sowie Befragten und Produzenten der Bundesstatistik. Das Gremium tagt einmal im Jahr, berät in derzeit 14 Fachausschüssen und 2 Arbeitskreisen detailliert einzelne Statistiken sowie methodisch-technische Fragen und spricht regelmäßig Empfehlungen zur Fortentwicklung der amtlichen Statistik aus. Darüber hinaus vergibt der Statistische Beirat im Zweijahresrhythmus den Innovationspreis an Beschäftigte des Statistischen Bundesamtes. Mit diesem Preis werden Produkte, Verfahren oder kundenfreundliche Serviceleistungen prämiert, die besonders innovativ oder nutzendenorientiert sind. Im Jahr 2020 wurde beispielsweise der Unfallatlas ausgezeichnet und im Jahr 2022 der Ökosystematlas.

Geschäftsordnung für den Statistischen Beirat

§ 1 Aufgabe
Der Statistische Beirat berät gemäß § 4 des Bundesstatistikgesetzes das Statistische Bundesamt.


§ 2 Zusammensetzung
(1) Im Statistischen Beirat sind vertreten

  1. Deutscher Städtetag,
  2. Deutscher Landkreistag,
  3. Deutscher Städte- und Gemeindebund,
  4. Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
  5. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.,
  6. Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.,
  7. Handelsverband Deutschland e.V.,
  8. Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.,
  9. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.,
  10. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.,
  11. Bundesverband der Freien Berufe e.V.,
  12. Statistik der Kohlenwirtschaft e.V.,
  13. Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V.,
  14. GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.,
  15. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.,
  16. Deutscher Gewerkschaftsbund,
  17. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand,
  18. dbb – beamtenbund und tarifunion,
  19. Verband der Landwirtschaftskammern e.V.,
  20. Deutscher Bauernverband e.V.,
  21. Deutscher Naturschutzring – Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutz-organisationen e.V.,
  22. Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute e.V.,
  23. Hochschulrektorenkonferenz,
  24. Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten,
  25. Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege,
  26. Deutscher Olympischer Sportbund,
  27. Deutsche Bundesbank,
  28. die Bundesministerien,
  29. Bundesrechnungshof,
  30. der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
  31. Statistische Ämter der Länder,
  32. Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat),
  33. Verband Deutscher Städtestatistiker e.V.,
  34. Deutsche Statistische Gesellschaft,
  35. Kultusministerkonferenz.

Die Statistischen Ämter der Länder haben vierzehn Sitze. Den Bundesministerien steht jeweils ein Sitz zu; sie haben derzeit zehn Sitze. Die Institutionen nach Nummer 16, 22 und 23 haben jeweils zwei Sitze, die übrigen jeweils einen Sitz. Das Statistische Bundesamt kann die Zusammensetzung der im Beirat vertretenen Institutionen an neue Bedarfe anpassen. Eine Änderung der Liste nach Satz 1 bedarf der Zustimmung der Bundesministerien.

(2) Die Landesregierungen sind zu den Sitzungen des Statistischen Beirats einzuladen und jederzeit zu hören.

(3) Weitere Fachleute können als Gäste zu den Sitzungen des Statistischen Beirats eingeladen werden.

(4) Die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes nimmt an den Sitzungen des Statistischen Beirats teil.

(5) Die vorschlagsberechtigten und die benennenden Institutionen wirken zusammen mit dem Statistischen Bundesamt auf eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern hin.


§ 3 Berufung, Benennung
(1) Das Statistische Bundesamt beruft die von den Institutionen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 27 sowie Nummer 33 bis 35 vorgeschlagenen Personen in den Statistischen Beirat.

(2) Die übrigen Institutionen benennen dem Statistischen Bundesamt ihre Vertreter im Beirat.

(3) Entfallen die Voraussetzungen, die zur Benennung oder Berufung geführt haben, hat die jeweilige Institution dies dem Statistischen Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig soll eine neue Vertreterin oder ein neuer Vertreter vorgeschlagen oder benannt werden.

(4) Die Tätigkeit im Statistischen Beirat und seinen nachgeordneten Gremien ist ehrenamtlich.


§ 4 Stimmrecht, Vorsitz und Geschäftsstelle
(1) Stimmberechtigt sind die Vertreterinnen und Vertreter der Institutionen nach § 3 Absatz 1.

(2) Die Stimmberechtigten wählen alle zwei Jahre aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. § 5 Absatz 5 gilt entsprechend.

(3) Die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle sind beim Statistischen Bundesamt angesiedelt.


§ 5 Sitzungen
(1) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist ein.

(2) Zusammen mit der Einladung wird der Vorschlag einer mit dem Statistischen Bundesamt abgestimmten Tagesordnung übersandt. Änderungs- oder Ergänzungswünsche sollen der Geschäftsstelle spätestens drei Wochen vor der Sitzung mitgeteilt werden.

(3) Das Statistische Bundesamt soll dem Beirat regelmäßig über Grundsatzfragen, nationale und internationale Entwicklungen auf dem Gebiet der Statistik und über das Arbeitsprogramm der Bundesstatistik berichten.

(4) Die Sitzungen des Statistischen Beirats sind nicht öffentlich.

(5) Der Statistische Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(6) Über die Sitzungen des Statistischen Beirats wird ein Bericht gefertigt. Änderungswünsche sind der Geschäftsstelle innerhalb von vier Wochen nach Versand des Berichts mitzuteilen.


§ 6 Gremien des Statistischen Beirats
(1) Der Statistische Beirat kann nachgeordnete Gremien einsetzen. Die Geschäftsstelle führt eine Liste aller bestehenden Beiratsgremien.

(2) Über die Einsetzung, Auflösung und den Aufgabenbereich der Gremien beschließt der Statistische Beirat.

(3) Fachausschüsse können für größere Sachgebiete eingesetzt werden, ihre Abgrenzung sollte sich an der Zuständigkeit der Referentenbesprechungen der statistischen Ämter orientieren. Facharbeitskreise können für Teilgebiete eines Fachausschusses (zum Beispiel für einzelne Statistiken oder für fachliche Komplexe) eingerichtet werden. Befristete Arbeitsgruppen zur Klärung spezieller Fragen können von allen Beiratsgremien eingesetzt werden.

(4) Zu den Sitzungen der Fachausschüsse und Arbeitskreise sind die Vertreter nach § 2 Absatz 1 Nummer 28 einzuladen und jederzeit zu hören.


§ 7 Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung sind von zwei Dritteln der Mitglieder des Beirats zu beschließen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministerien.

Mitglieder des Statistischen Beirats

Mitglieder

Im Statistischen Beirat ist die Bandbreite der Nutzenden, Befragten und Produzenten der amtlichen Statistik repräsentiert. So sind neben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft, der freien Berufe und der Tarifparteien (in der Regel durch ihre Spitzenverbände repräsentiert) auch Umweltverbände, Kommunen, Bildung und Wissenschaft vertreten. Für den Bund nehmen die Bundesministerien, die Deutsche Bundesbank, der Bundesrechnungshof und der oder die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit teil. Zudem beteiligen sich für die Datenproduzenten die Statistischen Ämter der Länder. Des Weiteren werden Vertretungen der Landesregierungen zu den Tagungen eingeladen.

Die Mitglieder werden entweder von den entsendeten Institutionen benannt oder vorgeschlagen und durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes berufen. Die Mitarbeit im Statistischen Beirat ist ehrenamtlich. Die stimmberechtigten Mitglieder wählen alle 2 Jahre aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.

Zusammensetzung (nach § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung)vertreten durch
Gewerbliche Wirtschaft und Arbeitgeberverbände
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.Michael Alber
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Benjamin Baykal
Statistik der Kohlenwirtschaft e.V.Yvonne Dyllong
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.Dr. Theresa Steiner
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.Philipp Wegmann
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.Thomas Herkner (Stellvertretender Vorsitzender)
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.Solveigh Jäger
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.Dr. Jörg Stefan Haas
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.René Rimpler
Handelsverband Deutschland e.V.Olaf Roik
GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klaus Schrader
Bundesverband der Freien Berufe e.V.Natasha Volodina
Gewerkschaften
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft BundesvorstandThilo Börner
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (2 Sitze)Dr. Ingmar Kumpmann
Peter Hohlfeld (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung)
dbb - beamtenbund und tarifunionFriedhelm Schäfer
Landwirtschaft
Verband der Landwirtschaftskammern e.V.Dr. Raimar R. Assmann
Deutscher Bauernverband e.V.Heinz Möddel
Umwelt- und Wohlfahrtsverbände
Deutscher Naturschutzring - Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.Prof. Dr. Eberhard K. Seifert
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien WohlfahrtspflegeDr. Wolfgang Schmitt (Diakonie Deutschland)
Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute e.V. (2 Sitze)Prof. Dr. Thomas K. Bauer (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung - Vorsitzender)
Prof. Dr. Sabine Zinn (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
Deutsche Statistische GesellschaftProf. Dr. Ralf Münnich (Universität Trier)
Hochschulrektorenkonferenz (2 Sitze)Prof Dr. Philipp Doebler (Technische Universität Dortmund)
Prof. Dr. Joachim Wilde (Universität Osnabrück)
Rat für Sozial- und WirtschaftsdatenProf. Stefan Bender (Deutsche Bundesbank)
KultusministerkonferenzRainer Wilhelm
Kommunale Spitzenverbände
Deutscher StädtetagDr. Uda Bastians-Osthaus
Verband Deutscher Städtestatistik e.V.Dipl.-Stat. Uta Thien-Seitz
Deutscher LandkreistagMatthias Wohltmann
Deutscher Städte- und GemeindebundUwe Zimmermann
Bundesministerien (10 Sitze)
Bundesministerium der FinanzenDr. Martin Snelting
Bundesministerium des Innern und für HeimatMartin von Simson
Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzDr. Thomas Knaus
Bundesministerium für Arbeit und SozialesAnne Ebert
Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftDr. Markus Brill
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendDr. Ulrich Stockter
Bundesministerium für GesundheitMarkus Bauch
Bundesministerium für Digitales und VerkehrMarkus Sigismund
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und VerbraucherschutzDr.-Ing. Mark Azzam
Bundesministerium für Bildung und ForschungChristian Herbst
Bundesbehörden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitUlrich Kelber
Deutsche BundesbankRobert Kirchner
BundesrechnungshofRobin Grünwald
Statistische Ämter der Länder
Statistisches Landesamt Baden-WürttembergDr. Anke Rigbers
Bayerisches Landesamt für StatistikDr. Thomas Gößl
Amt für Statistik Berlin-BrandenburgJörg Fidorra
Statistisches Landesamt BremenDr. Andreas Cors
Hessisches Statistisches LandesamtDr. Christel Figgener
Statistisches Amt Mecklenburg-VorpommernDr. Christian Boden
Landesamt für Statistik NiedersachsenSimone Lehmann
Information und Technik Nordrhein-WestfalenDr. Oliver Heidinger
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-HolsteinMeike Johannsen
Statistisches Landesamt Rheinland-PfalzMarcel Hürter
Statistisches Landesamt SaarlandMelanie Folz
Statistisches Landesamt des Freistaates SachsenMartin Richter
Statistisches Landesamt Sachsen-AnhaltMichael Reichelt
Thüringer Landesamt für StatistikDr. Holger Poppenhäger

Empfehlung des Statistischen Beirats der 71. Tagung am 27. Juni 2024

Zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG)

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Zur geplanten Entgelterhöhung für die Forschungsdatenzentren (FDZ) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Der Statistische Beirat begrüßt die verstärkte Nutzung von Daten der amtlichen Statistik durch die Wissenschaft und die damit verbundene Verstärkung der evidenzbasierten Politikberatung. Er sieht deshalb die Pläne zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten für die Datennutzenden mit großer Sorge, da diese zu einer substanziellen Einschränkung der Nutzung führen wird. Er spricht sich deshalb dafür aus, die Ressourcen in den FDZ so zu erhöhen, dass keine Gebühren in einer forschungsfeindlichen Höhe erforderlich sind.

Kontakt

Statistischer Beirat
Telefon: +49 611 75 4551
E-Mail-Kontakt

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