Karriere Beruf und Familie miteinander vereinbaren – was tun wir dafür?

Ein zentrales Thema für das Statistische Bundesamt ist die Verein­barkeit von Beruf, Familie und Pflege von Angehörigen.

Das Statistische Bundesamt ist Mit­glied im Unternehmens­netzwerk "Erfolgsfaktor Familie" und in der hessischen Initiative "Beruf und Pflege vereinbaren" und bekennt sich mit der Unter­zeichnung der gemein­samen Erklärung "Erfolgsfaktor.Familie" sowie der Charta zur "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen" zu einer familien­bewussten und pflegesensiblen Personal­politik.

Im Rahmen der dienst­lichen Möglich­keiten berücksichtigen wir bereits in viel­facher Hinsicht familiäre Bedürf­nisse der Beschäf­tigten. Ergebnis dieser familien- und pflege­bewussten Personal­politik ist unter anderem die flexible Arbeits­zeit­gestaltung, die Spiel­räume zur Wahr­nehmung privater Verpflich­tungen ein­räumt. Zur besseren Verein­barkeit von Beruf, Familie und Pflege bietet das Statistische Bundesamt zudem die Möglichkeit von Homeoffice an sowie ein umfang­reiches, sehr variables Angebot an Teilzeit­modellen. Das hauseigene Fort­bildungs­programm enthält auch Kurse in Teilzeit­form.

Bei kurzf­ristigen Betreuungs­engpässen stehen sowohl in Wiesbaden als auch in Bonn jeweils ein gut aus­gestattetes Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung. Außer­dem haben die Beschäftigten die Möglich­keit, ihre Kinder in ausge­wählten Kinder­tages­stätten tage­weise gegen Entgelt betreuen zu lassen.

Zur Unterstützung der Beschäftigten mit familiären Pflichten und Pflegeverantwortung steht eine begrenzte Anzahl an Familienparkplätzen zur Verfügung.

Bei qualifizierten Eltern- bzw. Pflegeguides können die Beschäftigten eine vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten hier Informationen und weiterführende Hinweise zu den verschiedenen Fragestellungen rund um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie zu den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus unter­stützen wir unsere Beschäf­tigten mit­hilfe des Familien­services. Ein externer Dienst­leister erbringt bundes­weit unab­hängig vom Wohn­ort oder der Dienst­stelle Beratungs- und Vermittlungs­leistungen zu folgenden Themen:

  • Kinderbetreuung allgemein
  • Ferienbetreuung
  • Kinderbetreuung im Notfall
  • Pflege allgemein
  • Kurzzeitbetreuung in Notfällen

Auszubildenden bietet das Statistische Bundesamt unter bestimmten Bedin­gungen die Mög­lich­keit einer Teilzeit­ausbildung.