Über uns Entstehung und Entwicklung des Amtes

18./19. Jahrhundert
Ansätze zu einer amtlichen Statistik als kontinuierliche Aufgabe sind in Deutschland bereits im 18. Jahrhundert in Form von Materialsammlungen für "Beschreibungen des Staats- und Volkslebens" zu finden. Die territoriale Neuordnung Deutschlands und die zunehmende Industriealisierung zwingen die deutschen Länder zu Beginn des neunzehnten Jahrhundert in verstärktem Maße zu statistischen Feststellungen. Die ersten deutschen Staaten gründen (Preußen 1805, Bayern 1808 und Württemberg 1820) "Statistische Bureaus" oder "Statistische Zentralstellen", die späteren statistischen Landesämter. Das erste statistische Amt einer Stadt gibt es 1862 in Berlin, weitere folgen.

1834
Der deutsche Zollverein entwickelt länderübergreifende Statistiken (Außenhandel, Volkszählungen).

1872
Das neu gegründete Deutsche Reich errichtet in Berlin das "Kaiserliche Statistische Amt". Es ist dem Reichsministerium des Innern nachgeordnet und übernimmt als statistische Zentralstelle auch die Statistiken des Zollvereins. Zudem koordiniert und vereinheitlicht es viele Länderstatistiken.

20. Jahrhundert
Das "Statistische Reichsamt" ist ab 1918 dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt. Die Statistik der öffentlichen Finanzen, eine kurzfristige Preis- und Lohnstatistik sowie die Volkseinkommensrechnung werden entwickelt und ausgebaut.

ab 1933
Aufhebung der Länderhoheit, Verschmelzung des Preußischen Statistischen Landesamtes mit dem Statistischen Reichsamt, Verlagerung der statistischen Aufgaben von den Ländern zum Reich. Dort jedoch zunehmende Zersplitterung auf verschiedene Dienststellen. So wurde zum Beispiel 1938 die Industriestatistik zeitweise in das "Reichsamt für wehrwirtschaftliche Planung" übertragen. Der Statistische Zentralausschuss versucht, die zersplitterten statistischen Arbeiten zu koordinieren.

ab 1945
Die Besatzungsmächte schaffen eigene statistische Ämter für ihre jeweiligen Besatzungszonen und greifen dabei teilweise auf die noch vorhandenen Landesämter zurück:

  • Deutsche Zentralverwaltung für Statistik in der Sowjetischen Besatzungszone (Statistisches Zentralamt) in Berlin-Ost
  • Statistisches Amt der britischen Besatzungszone in Hamburg
  • Fortbestand der statistischen Landesämter von Bayern (München), Württemberg (Stuttgart) und Baden (Karlsruhe). Neuaufbau eines Landesamtes für Hessen in Wiesbaden.
  • Statistisches Amt der französischen Besatzungszone in Baden-Baden

1946 führen diese Ämter gemeinsam eine Volkszählung durch.

1948
Die britischen und amerikanischen Statistikämter werden durch das Gesetz des Wirtschaftsrates vom 21. Januar 1948 als "Statistisches Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" vereinigt. Sitz des neuen Statistikamtes der damaligen Bizone ist Wiesbaden.

1949
Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Das statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wird dem Innenminister unterstellt und mit "der Führung der Statistik für Bundeszwecke beauftragt".

1950-52

Mit Wirkung vom 1. April 1950 führt das statistische Amt der BRD die Bezeichnung "Statistisches Bundesamt". Bis 1952 allmähliche Zentralisierung der amtlichen Statistik in der DDR infolge der Auflösung der Länder. 1950 gibt es die ersten getrennten Volkszählungen in beiden Teilen Deutschlands.

1953
Mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 werden erstmals das gesamte Organisations- und Verfahrensrecht sowie die Inhalte der Bundesstatistik zusammenfassend geregelt.

1961 und 1970
Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählungen in der Bundesrepublik Deutschland. 1964, 1971 und 1981 Volkszählungen in der DDR.

1983
Das "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts führt zur Aussetzung der Volkszählung von 1983, etabliert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und setzt der Statistik enge Grenzen, die daraufhin auch im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke festgeschrieben werden.

1987
Die für 1983 geplante Volkszählung wird unter modifizierten Bedingungen nach Maßgaben des "Volkszählungsurteils" nachgeholt, stößt aber gleichwohl auf erheblichen Protest.

1990
Mit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 gelten die Statistikgesetze des Bundes auch unmittelbar in den neuen Ländern und Berlin-Ost.

1991
Alle Statistiken in den neuen Ländern und Berlin-Ost werden nach den Konzepten und Methoden der Bundesstatistik durchgeführt. Ein Teil der Beschäftigten des Statistischen Amtes der ehemaligen DDR wird zur Wahrnehmung von Bundesaufgaben dem Statistischen Bundesamt zugeordnet, alle anderen Beschäftigten gemäß Einigungsvertrag in das "Gemeinsame Statistische Amt der neuen Bundesländer" (GeStAL) übernommen. Dieses übernimmt bis zur (Wieder-) Einrichtung funktionierender Landesämter die statistischen Aufgaben der Länder.

1999
Im Zuge des Regierungsumzugs nach Berlin übernimmt das Statistische Bundesamt 1999 zunächst etwa 500 Bedienstete der Bundesverwaltung in Bonn und richtet dort eine Zweigstelle ein, die auch Fachpersonal aus Wiesbaden, Berlin und der gleichzeitig aufgelösten Außenstelle in Düsseldorf aufnimmt. Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes von 1994 und des damit beschlossenen Personaltausches wechseln bis Anfang 2002 insgesamt rund 700 Beschäftigte zum Statistischen Bundesamt in Bonn. Die neue Zweigstelle übernimmt unter anderem Teile der Außenhandelsstatistik, die Haushalts-, Sozial- und Umweltstatistiken sowie bis 2007 die Auslandsstatistik, an der zu Berliner Zeiten bis zu 70 Beschäftigte gearbeitet hatten.

2011
Erster europaweiter Zensus, der in Deutschland vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern als registergestütztes Verfahren durchgeführt wird.