Was wir machen Bürokratiekosten und Bürokratieabbau

Bürokratie ist das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen. Bürokratisches Handeln findet sich sowohl in staatlichen als auch nichtstaatlichen Verwaltungen - in Behörden, Unternehmen und Vereinen. Oft wird Bürokratie als belastend empfunden und mit einem Übermaß an Vorschriften gleichgesetzt. Bürokratieabbau ist daher ein Ziel der Bundesregierung. Gemeint ist ein Abbau von Vorschriften und Gesetzen, was sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen entlasten soll.

Zunächst gilt es Bürokratie umfassend zu messen und darzustellen, um Veränderungen sichtbar zu machen. Hierzu messen wir den Erfüllungsaufwand, der beim Befolgen von Gesetzen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung entsteht. Ein Teilbereich betrachtet die Kosten, die in Unternehmen durch den klassischen "Papierkram" anfallen, dies wird im Bürokratiekostenindex dargestellt. Welche Bürokratiekosten den Unternehmen durch das Befolgen von Berichtspflichten an die amtliche Statistik entstehen, misst das Belastungsbarometer.

Auch beim Erlass von neuen Gesetzen und Vorschriften soll Bürokratie auf ein Minimum begrenzt werden. Daher führen wir schon während des Entstehungsprozesses neuer Regelungen Kostenschätzungen durch - sogenannte Ex-ante-Schätzungen - und unterstützen bei der Evaluierung und Nachmessung.

Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen mit den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erfragen wir regelmäßig in unserer Lebenslagenbefragung.