Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Subventionen

Was sind Subventionen?

Subventionen sind laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der Staat oder die Organe der Europäischen Union an gebietsansässige Produzenten leisten (ESVG 2010 Ziffer 4.30). Subventionen werden von allen Ebenen des öffentlichen Haushalts gewährt, also von Bund, den Ländern, den Gemeinden und der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie gliedern sich in die Kategorien Gütersubventionen und sonstige Subventionen.

Gütersubventionen sind Subventionen, die pro Einheit einer produzierten oder importierten Ware oder Dienstleistung geleistet werden (ESVG 2010 Ziffer 4.33 ff). Die Subvention kann als ein Geldbetrag pro Mengeneinheit des Gutes ausgezahlt werden, als ein Prozentsatz des Preises oder als Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Marktwert und einem vom Staat angestrebten niedrigeren Verkaufspreis.

In Deutschland gewähren sowohl der Bund als auch die Länder und die Gemeinden jeweils eigene Gütersubventionen. Bei den Ländern handelt es sich hauptsächlich um Zuschüsse an Eisenbahnen, Verkehrsbetriebe und Straßenverkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr, bei den Kommunen ausschließlich um Zuschüsse an Verkehrsbetriebe. Gütersubventionen im Bereich der Sozialversicherung fallen nicht an.

Sonstige Subventionen sind alle an gebietsansässige Produktionseinheiten gezahlten Subventionen, die nicht zu den Gütersubventionen zählen (ESVG 2010 Ziffer 4.36). Dazu zählen zum Beispiel Zuschüsse auf die Lohnsumme von Beschäftigten, staatliche Zahlungen zur Vermeidung oder Reduzierung von Umweltschäden, Zinszuschüsse und auch die zu viel gezahlte Umsatzsteuer bei Mehrwertsteuer-Überkompensation aus dem Pauschalisierungsverfahren in der Landwirtschaft. Verschiedene staatliche Transfers, die der Unterstützung von Marktteilnehmern dienen, haben zwar eine Ähnlichkeit zu Subventionen, sind aber aus der Definition ausgeschlossen. Bespiele hierfür sind Investitionszuschüsse, staatliche Zuschüsse bei außerordentlichen Verlusten oder Katastrophenschäden, Beteiligungen des Staates an Gesellschaften, aber auch Sozialleistungen an private Haushalte. Diese Transfers werden innerhalb der VGR jeweils anderen Transaktionen zugeordnet.

In Deutschland werden sonstige Subventionen sowohl in einem größeren Umfang vom Bund als auch von den Ländern und Gemeinden gewährt. Bei sonstigen Subventionen der Sozialversicherungen handelt es sich um Personalkostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen.

Wie werden Subventionen für die Zwecke der VGR ermittelt?

Quelle für die Berechnung der Subventionen des Staates sind für den Bund die Rechnungsergebnisse des Bundeshaushaltes, für Länder und Gemeinden die finanzstatistischen Rechnungsergebnisse und für die Sozialversicherung der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

Die Haushaltstitel des Bundes, bei denen es sich um eine Subvention handelt, werden einzeln auf ihre Eigenschaften hin geprüft und entweder gemäß ESVG 2010 Ziffer 4.33 als Gütersubvention kategorisiert, wenn der Betrag pro Einheit des Gutes gewährt wurde, oder gemäß Ziffer 4.36 als sonstige Subvention, wenn es sich zum Beispiel um einen Zuschuss auf die Lohnsumme handelt.

Bei den Subventionen der Länder und Gemeinden kann – wegen der Vielzahl der einzelnen Haushalte – nicht nach dem gleichen Verfahren vorgegangen werden. Vielmehr werden jene Aufgabenbereiche der Länder und Gemeinden identifiziert, in denen die Bemessung der Subventionszahlungen mengen- bzw. wertabhängig ist. Dies ist bei Subventionen für den öffentlichen Verkehr der Fall, die dann als Gütersubventionen verbucht werden. Die verbleibenden Subventionen werden als sonstige Subventionen nachgewiesen.

Im Fall der Sozialversicherung werden aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit die Ausgaben bestimmter Haushaltstitel den Sonstigen Subventionen zugeordnet.

Welche Rolle spielen Subventionen in der BIP und BNE Berechnung?

Die Gütersubventionen spielen im Rahmen der Entstehungsrechnung an zwei Stellen eine wichtige Rolle, bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Wirtschaftszweige und als globaler Abzugsposten, um aus der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftszweige das Bruttoinlandsprodukt abzuleiten.

Nach den Konzepten des ESVG 2010 sind die Produktionswerte zu Herstellungspreisen zu bewerten. Der Herstellungspreis ist der Betrag, den der Produzent je Einheit eines Gutes erhält ohne die zu zahlenden Gütersteuern aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen. Jedoch enthalten die Datenquellen zur Ermittlung der Produktionswerte und Bruttowertschöpfung keine Subventionen. Aus diesem Grund werden die aus den öffentlichen Haushalten ermittelten Gütersubventionen detailliert dem Wirtschaftsbereich des Zahlungsempfängers zugeordnet und zu den Ausgangsdaten hinzugerechnet, um zum Preiskonzept der Herstellungspreise zu gelangen.

Das Bruttoinlandsprodukt ist gemäß ESVG 2010 zu Marktpreisen zu ermitteln. Im Rahmen der Entstehungsrechnung bedeutet dies, dass zu der Summe der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftszweige zu Herstellungspreisen die Gütersteuern hinzuaddiert werden und Gütersubventionen abgezogen. Somit hat die oben beschriebene Korrektur um die Gütersubventionen keine Auswirkung auf das Bruttoinlandsprodukt, beeinflusst aber die gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung.

Zur Bestimmung des Bruttoinlandsprodukts über die Verteilungsrechnung werden dem inländischen Arbeitnehmerentgelt und dem inländischen Vermögenseinkommen die gesamten Produktionsabgaben hinzugefügt und alle Subventionen abgezogen.

Das Bruttonationaleinkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen die per Saldo an die übrige Welt geleisteten Primäreinkommen abgezogen werden. Dazu gehören auch die an die EU gezahlten Steuern abzüglich der von der EU enthaltenen Subventionen.

Die wichtigsten Datenquellen zur Berechnung der Subventionen:

  • Rechnungsergebnisse der Kernhaushalte, der kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte und der kameral/doppisch buchenden sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Bundes (einschließlich EU-Anteile), der Länder und der Sozialversicherungen (EVAS 71712)
  • Rechnungsergebnisse der Kernhaushalte, der kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte und der kameral/doppisch buchenden sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Gemeinden (EVAS 71717)

Wo finde ich aktuelle Ergebnisse?

Aktuelle Ergebnisse zu Subventionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stehen in unserer Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 81000-0135) zur Verfügung.

zur detaillierten Methodenbeschreibung "ESA 2010 methods and sources for the German GNI and its components - Edition 2021" (nur in englischer Version verfügbar)