Im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ist der Europäischen Kommission der jährliche Finanzierungssaldo des Staatssektors aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu melden. Wegen der europaweiten Vergleichbarkeit sind dafür die Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zu verwenden. Die Finanzstatistik bietet hierfür wichtige Basisdaten und berechnet den Finanzierungssaldo des öffentlichen Gesamthaushalts. Die Tabelle "Vergleich der Finanzierungssalden" zeigt, wie sich der für das Excessive Deficit Procedure (EDP) maßgebliche Finanzierungssaldo (EDP-B.9) aus dem Finanzierungssaldo der Finanzstatistik ableitet.
Ausgangspunkt für die Ableitung sind die Jahreswerte für den öffentlichen Gesamthaushalt der Finanzstatistik, und zwar zunächst am aktuellen Rand aus der Kassenstatistik, nach Vorliegen dann aus den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen . In der Ableitung werden in einem ersten Schritt die im Finanzierungssaldo des öffentlichen Gesamthaushalts enthaltenen finanziellen Transaktionen (zum Beispiel Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen, Gewährung und Rückzahlung von Darlehen) herausgerechnet und ein "bereinigter Saldo Finanzstatistik" ermittelt.
In einem zweiten Schritt werden dann die nach den Konzepten des ESVG 2010 notwendigen konzeptionellen Anpassungen an den Kassenzahlen der Finanzstatistik dargestellt. Es handelt sich regelmäßig um Phasenverschiebungen (Umrechnung der Kassenwerte auf den Zeitraum des Entstehens des Zahlungsgrundes), in dem öffentlichen Gesamthaushalt nicht kassenwirksame Vorgänge (Schuldenerlass) sowie beim Bund um gegebenenfalls notwendige Korrekturen des von der Bundesbank an den Bund ausgeschütteten Gewinns. In den sonstigen Abweichungen können neben Rundungs- und Schätzdifferenzen - von Jahr zu Jahr verschieden - auch einmalig vorkommende Korrekturen der Kassenzahlen der Finanzstatistik enthalten sein.