Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Wohnbauten

Wohnbauten sind Gebäude, die ausschließlich oder hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Eingeschlossen sind alle zugehörigen Bauten, wie etwa Garagen und alle festen Einrichtungen, die üblicherweise in Wohnbauten installiert sind. Hausboote, Binnenschiffe, Wohnwagen und Caravans, die von privaten Haushalten als Hauptwohnsitz genutzt werden, gehören ebenso zu den Wohnbauten, obwohl sie keine Bauten sind. Auch Baudenkmäler, die im Wesentlichen als Wohnungen genutzt werden, werden eingeschlossen.

Die Position Wohnbauten umfasst auch die Erschließungskosten. Wohnbauten zählen auch dann zum Anlagevermögen, wenn sie sich im Eigentum von privaten Haushalten befinden, da sowohl die Vermietung als auch die eigene Nutzung von Wohneigentum durch private Haushalte in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Produktion von Wohnungsdienstleistungen behandelt werden und somit alle Wohnbauten das Kriterium "dauerhaft in der Produktion eingesetzt" erfüllen.