Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Sonstige reale Vermögensänderungen

Ändert sich der Wert des Anlagevermögens aufgrund außergewöhnlicher, von den ursprünglichen Annahmen der Kumulationsmethode abweichender Ereignisse, werden diese Wertänderungen als sonstige reale Vermögensänderungen gebucht.

Unter dieser Position werden die Sonderabgänge von wirtschaftlich nicht mehr nutzbaren Wohnbauten aus der ehemaligen DDR erfasst, sofern sie nicht bereits bei der Festlegung der Anfangsbestände zum 1. Juli 1990 berücksichtigt wurden. Außerdem werden die durch die Hochwasser im Sommer 2002 und Frühjahr 2013 verursachten hohen Verluste an Anlagevermögen als Katastrophenschäden unter dieser Kategorie gebucht.

Als Sonderabgänge von Anlagevermögen sind ebenso die vorzeitigen Abschaltungen von acht Kernkraftwerken im Jahr 2011 einbezogen. Im Rahmen des Bruttokonzepts werden die sonstigen realen Vermögensänderungen als Sonderabgänge und damit Teil der Abgänge gebucht. Die Buchung als Sonderabschreibungen beim Nettokonzept ist jedoch nicht zulässig. Stattdessen werden sie als sonstige Änderungen des Nettovermögens in die Rechnung einbezogen.