Unter der Sammelposition Maschinen und Geräte sind die Ausrüstungen abzüglich der Fahrzeuge zusammengefasst.
Nach der "Classification of Products by Activity" (Statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen), kurz CPA, zählen zu dieser Position a) Metallerzeugnisse; b) Maschinen; c) Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; d) Geräte der Elektrizitätserzeugung; e) Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte; f) medizinisch-, mess-, steuerungs- und regelungstechnische Erzeugnisse, optische Erzeugnisse und Uhren; g) Möbel, Musikinstrumente und Sportgeräte sowie h) sonstige Maschinen und Geräte.
Obwohl die Ausrüstungen und die militärischen Waffensysteme in der Klassifikation der nichtfinanziellen Vermögensgüter voneinander getrennt sind, werden ihre Ergebnisse aus Geheimhaltungsgründen – dem ESVG-Lieferprogramm folgend – nur aggregiert veröffentlicht. Der Ausweis militärischer Waffensysteme erfolgt unter der Kategorie Maschinen und Geräte.