Der Finanzierungssaldo des Staates errechnet sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung). Sind die Ausgaben in einer Periode höher als die Einnahmen, so ist der Finanzierungssaldo negativ (Staatsdefizit).
Bei einem positiven Finanzierungssaldo spricht man dagegen von einem Staatsüberschuss.