Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit.
Je nach Fragestellung werden die Erwerbstätigen nach dem Inländerkonzept (Wohnortkonzept) oder dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) dargestellt