Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. In Vorbereitung der Umstellung auf das kommende Basisjahr 2025 (voraussichtlich im Jahr 2028) erfolgt die Erhebung der Verbraucherpreise ab Dezember 2024 turnusgemäß nach einem neuen Erhebungskatalog. Neben der systematischen Prüfung und Überarbeitung der Erhebungspositionen steht bei dieser Umstellung die Implementierung neuer Güterklassifikationen im Mittelpunkt. Diese bringen grundlegende strukturelle Änderungen mit sich.
Die Berechnung des Verbraucherpreisindex (VPI) und des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) berücksichtigt für die Strukturen der Erhebung und des Ergebnisnachweises die "Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte“ (SEA) bzw. die Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums "European Classification of Individual Consumption according to Purpose“ (ECOICOP). Diese Klassifikationen basieren auf der "Classification of Individual Consumption According to Purpose" (COICOP) der Vereinten Nationen. Sie wurde mit ihrer Neufassung (COICOP 2018) grundlegend überarbeitet, was zu Änderungen auch von SEA und ECOICOP führte. Mit den vorliegenden neuen Ausgaben SEA 2021 und ECOICOP Version 2 wurde eine neue Basisstruktur für die Verbraucherpreisstatistik geschaffen. In den neuen, aufeinander abgestimmten Ausgaben der Klassifikationen wurde beispielsweise die bisherige Abteilung 12 “Andere Waren und Dienstleistungen“ aufgeteilt. Die Abteilung 12 umfasst nach der neuen Struktur nur noch "Versicherungs- und Finanzdienstleistungen“, der größere Teil wird nunmehr der neuen Abteilung 13 "Andere Waren und Dienstleistungen“ zugeordnet. Abteilungsübergreifende Wechsel erfolgen auch an anderen Stellen, insbesondere zwischen den Abteilungen 08 (neu: "Information und Kommunikation“) und 09 (neu: "Freizeit, Sport und Kultur“). Gleichzeitig beinhaltet die überarbeitete Struktur eine Vielzahl von abteilungsinternen Wechseln. Hiervon ist besonders die Abteilung 01 "Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ betroffen. Darüber hinaus kommt es vor allem in der Abteilung 06 "Gesundheit“ zu einer inhaltlichen Neustrukturierung. Detaillierte Informationen zum Hintergrund der Neuausrichtung und zu den Änderungen sind im Aufsatz von Patrick Elgg, Revision der Klassifikationen für die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte, in: Wirtschaft und Statistik (WiSta), 3/2022, beschrieben.
Strukturveränderungen variieren je nach Abteilung
Diese wesentlichen Änderungen wirken sich auch auf den VPI aus, der ab der Umstellung auf das Basisjahr 2025 (voraussichtlich in 2028) im Ergebnisnachweis die Struktur der neuen Klassifikationen abbilden wird. Mit der Implementierung wurde im Umstellungsmonat Dezember 2024 gestartet, um für das kommende Basisjahr 2025 die Struktur gemäß der neuen Klassifikationen zukünftig umfänglich ausweisen zu können. Es handelt sich daher um einen einmaligen Sondereffekt im Dezember 2024, da in diesem Monat der Übergang vom bisherigen Erhebungskatalog auf den neuen Erhebungskatalog im Hinblick auf das künftige Basisjahr 2025 stattfand. Der Ergebnisnachweis für Dezember 2024 ist somit dahingehend beeinträchtigt, dass die Abbildung der Preisveränderung von November 2024 zu Dezember 2024 durch die Verschiebungen teilweise gestört ist.
Einige Güterbereiche sind von den klassifikationsbedingten Strukturverschiebungen nicht betroffen. Dies sind unter anderem die Wohnungsmieten, die Pauschalreisen und Zigaretten. Auch der Energiebereich ist kaum von den klassifikationsbedingten Änderungen betroffen.
Berechnung der Preisentwicklung weniger stark beeinträchtigt
Die Preiserhebung selbst ist bei Strukturveränderungen nicht beeinträchtigt. Die Berechnung wird zwar von den Strukturveränderungen beeinflusst, die Preisentwicklung konnte aber bei vielen der von den Strukturveränderungen betroffenen Positionen durch eine zusätzlich aufgesetzte parallele Berechnung regulär ermittelt werden. Für die verbleibenden von den Strukturveränderungen betroffenen Positionen wurden Imputationsverfahren genutzt. Somit konnte die Qualität des VPI und des HVPI insgesamt auch für den Berichtsmonat Dezember 2024 sichergestellt werden.