Europäische Vorgaben
Gemäß den Verordnungen (EU) 2016/792 und (EU) 2020/1148 ist der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ein jährlicher Kettenindex. Dessen im Jahr t verwendete Gewichte müssen repräsentativ für das Jahr t‑1 sein und dessen Preisdaten passend dazu einen Bezug zu den Dezember-Preisen des Vorjahres (t-1) haben.
Die zugrundeliegenden Ausgabenanteile sollen laut Verordnungen aus den privaten Konsumausgaben der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Jahres t-2, das heißt aus den Ausgabenanteilen von vor zwei Jahren abgeleitet werden. Die Ausgabenanteile für das Jahr t-2 werden üblicherweise verwendet, da in der Regel die Ausgangsdaten nach zwei Jahren in hoher Qualität vollständig vorliegen. Mit dem Ziel für das Jahr t-1 repräsentative Werte zu erhalten, sollen die Ausgabenanteile anhand aller verfügbaren und relevanten Informationen aus den Erhebungen über die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte und anderen Datenquellen überprüft und aktualisiert werden. Anschließend werden diese gemäß der für den HVPI verwendeten Kettenindexformel durch eine angemessene Preisänderung zwischen dem Jahr t-1 und dem Monat Dezember des Jahres t-1 fortgeschrieben.
Die europäischen Vorgaben lassen ausdrücklich auch die Verwendung vorläufiger Ergebnisse der VGR zu, da auf eine Repräsentativität für das Jahr t-1 abgestellt wird. Die vorläufigen VGR-Daten des Jahres t-1 enthalten regelmäßig Schätzwerte für den Monat Dezember. Gemäß Empfehlung von Eurostat vom Dezember 2020 kam ein angepasstes Vorgehen bei der Ableitung der HVPI-Gewichte für die Jahre 2021 und 2022 pandemiebedingt zur Anwendung. Für diese Jahre wurden die vorläufigen VGR-Daten für die Jahre 2020 und 2021 verwendet. Vorläufige VGR-Daten des Jahres t-1 können nach Verordnungslage grundsätzlich auch weiterhin alternativ zu den Daten des Jahres t-2 verwendet werden.
Deutsche Anwendung der europäischen Vorgaben
In Deutschland werden die vorläufigen Ergebnisse der privaten Konsumausgaben der VGR für das Jahr t-1 nach eingehender Prüfung als geeignete Schätzgröße für die Verwendung zur jährlichen Ableitung der HVPI-Gewichte angesehen. Aufgrund dessen wurde diese Praxis für die Jahre 2023 und 2024 angewendet und wird auch für 2025 und die Zukunft beibehalten.
Die Berechnungen zur jährlichen Aktualisierung des HVPI-Wägungsschemas für das Jahr 2025 erfolgen im Wesentlichen analog zum üblichen Vorgehen. In den Vorjahren 2023 und 2024 wurden Durchschnittswerte der monetären Euro-Ausgabebeträge aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 als Ausgangswerte für die jährliche Fortschreibung gebildet, vergleichbar zur Vorgehensweise beim deutschen Verbraucherpreisindex (VPI). Für das Jahr 2025 werden für den HVPI nur noch die Euro-Ausgabebeträge des Jahres 2020 als Ausgangswerte für die jährliche Fortschreibung zugrunde gelegt. Diese Änderung wurde nach eingehender Beratung mit Eurostat vorgenommen, da dieses Vorgehen besser zur Methodik des HVPI passt. Aufgrund der Unterschiede in den Berechnungsformeln zwischen VPI und HVPI hat die Verwendung des 3-Jahresdurchschnitts für den VPI weiterhin Bestand.
Die somit für das Jahr 2020 erhaltenen Ausgangsdaten auf unterster Gliederungsebene wurden mit den vorläufigen Ergebnissen der VGR auf das letzte Kalenderjahr (t-1 = 2024) fortgeschrieben. Als Zwischenschritt erfolgte eine Plausibilitätsprüfung der so berechneten neuen Ausgabenanteile anhand verschiedener kurzfristig verfügbarer Statistiken des Jahres 2024.
Abschließend wurden die Strukturen des Jahres t-1 auf die Preise des Dezembers des Vorjahres (t-1 = 2024) umgerechnet. Diese Umrechnung erfolgte auf Ebene der 10-Steller. Die Ergebnisse der VGR liegen grundsätzlich nicht in der benötigten Gliederungstiefe (also nicht auf 10-Steller-Ebene) vor, sondern in weiten Bereichen nur für SEA-3-Steller und für ausgewählte SEA-4-Steller. Aus den Ergebnissen der VGR der Jahre 2020 und 2024 wurden Fortschreibungsfaktoren für alle verfügbaren VGR-Ergebnisse (SEA 3- oder 4-Steller) ermittelt. Diese wurden dann auf alle zugeordneten neuen Ausgangswerte (10-Steller) des HVPI-Wägungsschemas angewendet.
Gewichtung des deutschen HVPI für das Jahr 2025
National stehen die HVPI-Gewichte für alle Nutzerinnen und Nutzer mit Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses für den Berichtsmonat Januar 2025 seit 13. Februar 2025 zur Verfügung.
Nachstehende Tabelle enthält die Gewichtsinformationen für das Jahr 2025 im Vergleich zu den letzten Jahren auf ECOICOP 2-Steller Ebene.
Bezeichnung | Gewicht 2020 | Gewicht 2021 | Gewicht 2022 | Gewicht 2023 | Gewicht 2024 | Gewicht 2025 |
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in Promille | ||||||
01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 113,42 | 127,92 | 126,57 | 131,86 | 129,03 | 130,88 |
02 Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 42,06 | 46,12 | 44,96 | 34,76 | 33,00 | 34,82 |
03 Bekleidung und Schuhe | 51,39 | 43,83 | 43,16 | 48,19 | 45,68 | 37,99 |
04 Wohnung, Wasser, Strom, Gas u.a. Brennstoffe | 233,06 | 253,00 | 252,20 | 165,00 | 170,83 | 163,99 |
05 Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses | 56,93 | 63,21 | 60,90 | 71,07 | 68,44 | 63,95 |
06 Gesundheitswesen | 53,83 | 56,64 | 57,50 | 56,01 | 56,35 | 58,41 |
07 Verkehr | 152,19 | 141,39 | 149,44 | 166,17 | 167,93 | 171,39 |
08 Postdienste und Telekommunikation | 29,59 | 30,15 | 29,44 | 22,09 | 23,92 | 22,83 |
09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 114,19 | 96,82 | 97,20 | 120,69 | 116,57 | 113,77 |
10 Bildungswesen | 9,31 | 9,91 | 11,16 | 7,52 | 7,73 | 8,20 |
11 Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 57,67 | 40,70 | 39,42 | 72,39 | 72,96 | 73,87 |
12 Andere Waren und Dienstleistungen | 86,36 | 90,31 | 88,05 | 104,25 | 107,56 | 119,90 |
Weitere Informationen
Ausführlichere Informationen enthalten die Aufsätze "Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Aktualisierung der Gewichtung" und "Jährliche Neugewichtung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex" im Wissenschaftsmagazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik".
Weitere Informationen zum Harmonisierten Verbraucherpreisindex enthalten die Erläuterungen.