Verbraucherpreisindizes Informationen zu ausgewählten Maßnahmen der Bundesregierung und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes

Die Entwicklung der Verbraucherpreise, insbesondere der Energiepreise (Haushaltsenergie und Kraftstoffe), belasteten die privaten Haushalte insbesondere im Jahr 2022, stellten und stellen aber auch in den Folgejahren eine Herausforderung für viele Menschen dar. Die deutsche Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr 2022 drei umfangreiche Entlastungspakete beschlossen, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Bewältigung der zusätzlichen Kosten zu unterstützen. Diese Maßnahmen betreffen teils direkt die Verbraucherpreise und wirken sich auf deren Entwicklung aus. Ein Großteil dieser Entlastungsmaßnahmen ist bereits ausgelaufen bzw. wurde und wird wieder zurückgenommen. Daher sind die Maßnahmen aus dem 1. und 2. Entlastungspaket hier nicht mehr enthalten. Darüber hinaus wurden gesetzliche Regelungen erlassen, die nicht nur zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele beitragen sollen, sondern ebenfalls die Verbraucherpreise beeinflussen.

CO2-Bepreisung

Der von der Bundesregierung 2021 eingeführte CO2-Preis wurde zum 1. Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Diese Erhöhung dürfte sich ab dem Berichtsmonat Januar 2025 erneut auf die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin auswirken, da die Unternehmen gestiegene Kosten üblicherweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.

Im Januar 2024 stieg die CO2-Bepreisung von 30 auf 45 Euro pro Tonne, was die Preisentwicklung der fossilen Brennstoffe ebenfalls nach oben beeinflusste. Die Einführung eines CO2-Preises ist ein Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung und dient als marktbasiertes Instrument zur Senkung von CO2-Emissionen. Der nationale Einstiegspreis wurde 2021 auf 25 Euro pro Tonne festgesetzt und wurde bisher stufenweise erhöht. Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben eine CO2-Bepreisung eingeführt.

Deutschlandticket

Mit dem 3. Entlastungspaket wurde das sogenannte "Deutschlandticket“ zu einem monatlichen Preis von 49 Euro für 2024 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat. Die Auswirkungen der Preiserhöhung auf die Verbraucherpreisindizes werden ab dem Berichtsmonat Januar 2025 berücksichtigt.

Das Ticket wurde ab dem Berichtsmonat Mai 2023 – dem Monat, in dem es erstmalig genutzt werden konnte – im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Im Vergleich zum "9-Euro-Ticket" ist das Deutschlandticket nur teilweise günstiger als der bisher übliche Marktpreis¬. Daher wirkte es sich zwar dämpfend auf die Verbraucherpreisindizes für Personenbeförderungsdienstleistungen aus, insbesondere bei den Monatstickets im öffentlichen Regional- und Personennahverkehr. Die Auswirkungen auf den Verbraucherpreisindex insgesamt waren jedoch vergleichsweise gering.

Verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 % bei Gaststätten

Im Zuge der Corona-Überbrückungshilfen wurde die Mehrwertsteuer für das Verzehren vor Ort reduziert. Es galt ein verminderter Mehrwertsteuersatz von zunächst 5 % (bis zum 31. Dezember 2020) und später 7 %. Infolge der anhaltenden Inflation wurde auch diese Entlastungsmaßnahme bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Verbraucherpreisentwicklung waren nach über einem Jahr in den Veränderungsraten im Vergleich zum Vorjahr jedoch im Jahr 2023 nicht mehr erkennbar.

Im Januar 2024 wurde diese Entlastungsmaßnahme vollständig zurückgenommen. Für den Verzehr von Speisen in Gaststätten gilt seitdem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Dies dürfte sich erhöhend auf die Preisentwicklung ausgewirkt haben. Nach über einem Jahr ist jedoch der Effekt auf die Veränderungsraten im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2025 nicht mehr sichtbar (Basiseffekt).

Maßnahmen des 3. Entlastungpakets mit direktem Bezug zu den Verbraucherpreisen (September 2022)

Temporäre Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme

Die Mehrwertsteuer für Gas (einschließlich Flüssiggas) sowie für Fernwärme wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Versorgungsunternehmen wurden aufgefordert, die Steuersenkung entsprechend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Flüssiggas erfolgte als Nachtrag erst im November 2022 auch rückwirkend für den Oktober 2022. Aufgrund der späten gesetzlichen Regelung war die Steuersenkung aber nicht in der Preismessung im Oktober 2022 enthalten, sondern erst im November 2022.

Ab dem 1. April 2024 entfiel der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf Gas und Fernwärme. Seitdem sind wieder die regulären 19 Prozent fällig, was sich erhöhend auf die Preise ausgewirkt haben dürfte.

Auch international wurden viele Entlastungsmaßnahmen mit Wirkung auf die Verbraucherpreise eingeführt.

Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, hat im folgenden Dokument aufgeführt, um welche Maßnahmen es sich dabei handelte und wie diese bezüglich des Harmonisierten Verbraucherpreisindex wirkten.

Treatment of energy prices compensation measures in the harmonised index of consumer prices (HICP) (PDF, 142KB, Datei ist nicht barrierefrei)