Qualitätsberichte

Qualität ist uns wichtig

Über die Qualität der einzelnen Statistiken zum Thema Preise, deren Methode und Definitionen, informieren die jeweiligen Qualitätsberichte.

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Revisionskalender

Nähere Informationen und Erläuterungen zur Revisionspolitik und zum -verfahren sowie eine Gesamtübersicht der Revisionen zu allen Statistiken des Statistischen Bundesamtes finden Sie im Revisionskalender auf unserer Methodenseite.

Preise

Revisions­kalender Preise
EVAS-NummerStatistikPeriodizitätRevisionszyklus
61211Index der Erzeuger­preise land­wirtschaft­licher ProduktemonatlichVorläufige Ergebnisse: t+45 Tage
1. bis maximal 24. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (1. Revision: t+2 Monate und 15 Tage, 2. Revision: t+3 Monate und 15 Tage
3. Revision: t+4 Monate und 15 Tage,…)
Letzte Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate und 15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet.
61221Index der Einkaufs­preise land­wirtschaft­licher Betriebs­mittelvierteljährlichEndgültige Ergebnisse: t+45 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet.
61231Index der Erzeu­gerpreise der Produkte des Holz­einschlagsmonatlichEndgültige Ergebnisse: t+45 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr  rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet.
61261Bauleistungs­preise (ein Teil der Preis­indizes für die Bau­wirtschaft)vierteljährlichEndgültige Ergebnisse: Circa t+ 40 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der (in der Regel) auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet.
61261Baukostenindex (ein Teil der Preisindizes für die Bauwirtschaft)vierteljährlichVorläufige Ergebnisse: t+40 Tage
1. und folgende Revisionen (revidierte vorläufige beziehungsweise endgültige Ergebnisse): Revisionen des Baukostenindex erfolgen abhängig von Revisionen des Arbeitskostenindex. Revisionen des Arbeitskostenindex erfolgen ungleichmäßig hinsichtlich des stattfindenden Zeitpunktes und der in der Historie betroffenen Werte.

Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der (in der Regel) auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. Daneben sind unregelmäßige Revisionen aufgrund von methodenwechselbedingten Revisionen beim Arbeitskostenindex möglich.
61262Preisindex für Bauland (ein Teil der Preis­indizes der Wohn­immobilien)vierteljährlichVorläufige Ergebnisse: Circa t+200 Tage
1. Revision (endgültige Ergebnisse): t+1 Jahr

Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet.
61262Preisindizes für Wohn­immobilienvierteljährlichVorläufige Ergebnisse: t+85 Tage
1. Revision: t+170 Tage
2. Revision (endgültige Ergebnisse): mit der ersten Veröffentlichung des ersten Quartals des Folgejahres werden die Ergebnisse für alle Quartale des Vorjahres revidiert.

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf einen neuen Indexbezugszeitraum neues Basisjahr findet von 2015 an alle zehn Jahre nach der letzten Umbasierung statt. Sie wird mit dem Index für das erste Quartal des auf den Indexbezugszeitraum folgenden Jahres wirksam (Verordnung (EU) 2016/792). (Zu den Begriffen Indexbasis, Preisbasis und Wägungsbasissiehe auch harmonisierter Verbraucherpreisindex). Revisionen aufgrund von methodischen Änderungen werden wenn möglich mit der Revision eines Jahres umgesetzt.
61241Index der Erzeuger­preise gewerb­licher ProduktemonatlichEndgültige Ergebnisse: t+20 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 3 000) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Index) entstehen.
61411Index der Einfuhr­preisemonatlichEndgültige Ergebnisse: Spätestens t+30 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugs­jahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend und mit noch weiter zurück­liegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 1 400) er­folgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen.
61421Index der Ausfuhr­preisemonatlichEndgültige Ergebnisse: Spätestens t+30 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugs­jahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträu­men – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 1 550) er­folgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rück­rechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen.
61281Index der Großhandels­verkaufs­preisemonatlichEndgültige Ergebnisse: t+15 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 100) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen.
61111Verbraucher­preisindex für DeutschlandmonatlichVorläufige Ergebnisse: In der Regel 1 bis 2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums
Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Ab Januar des neuen Basisjahres erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung. Weiter zurückliegende Zeiträume werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Basisjahr umgerechnet.
61121Harmonisierter Verbraucher­preisindexmonatlichVorläufige Ergebnisse: In der Regel 1 bis 2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums
Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex unterscheidet zwischen Wägungsbasis, Preisbasis und Indexbasis. Die Umstellung auf eine neue Wägungsbasis findet 13 Monate nach Ablauf der Bezugsjahre jährlich statt. Die Preisbasis für das aktuelle Berichtsjahr ist der Dezember des Vorjahres. Die Umstellung auf eine neue Indexbasis findet alle 10 Jahre und zwar 1 Monat nach Ablauf der auf 5 endenden Bezugsjahre statt. Im Gegensatz zum natio­nalen Verbraucherpreisindex werden die Ergebnisse des Harmonisierten Verbraucher­preisindex von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht rückwirkend neuberechnet und revidiert, sondern an die bereits veröffentlichten Daten angekettet. Das gilt auch dann, wenn aktuellere Informationen zur Wägung verfügbar sind.
61131Index der Einzel­handels­preisemonatlichEndgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Ab Januar des neuen Basisjahres erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung. Weiter zurückliegende Zeiträume werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Basisjahr umgerechnet.
-Berechnung von Teuerungs­ziffern für den Kaufkraft­ausgleich in der Auslands­besoldungmonatlichVorläufige Ergebnisse: 1 bis 7 Tage vor Ablauf des Berichtszeitraums
1. Revision (endgültige Ergebnisse): Frü­hestens t+30 Tage (abhängig von der Sicherheit der zugrunde liegenden Wech­selkurse und Verbraucherpreisindizes)
61621Preiserhebungen für zwischen­örtliche Preis­vergleiche der EU (Kaufkraft­paritäten)jährlichGeschätzte Ergebnisse: t+5 Monate
Vorläufige Ergebnisse: t+12 Monate
1. Revision (revidiert vorläufige Ergeb­nisse): t+24 Monaten
2. Revision (endgültige Ergebnisse): t+36 Monate
61351Verbraucher­preisindizes für Verkehrs-, Post- und Tele­kommuni­kations­dienst­leistungenmonatlich Vorläufige Ergebnisse: ca. 1-2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeit­raums
Endgültige Ergebnisse: ca. t+15 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeit­punkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden rückwirkend neuberechnet (beispiels­weise von 2015 bis 2018) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet (beispielsweise 1991 bis 2015).
61311Erzeuger­preisindizes für Dienst­leistungenvierteljährlichEndgültige Ergebnisse: t+90 Tage

Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeit­punkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet (beispiels­weise von 2015 bis 2017) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet (beispielsweise 1991 bis 2015).

Stand 22. Oktober 2021

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Rechtsgrundlagen

Preise

Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU.
Die speziellen Rechtsvorschriften werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.

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Erläuterungen

Weiterführende Informationen

Informationen zu Methoden und Definitionen einzelner Statistiken.

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Methodenpapiere

Ableitung des HVPI-Wägungsschemas für das Jahr 2025
(Preisbasis Dezember 2024)

Europäische Vorgaben

Gemäß den Verordnungen (EU) 2016/792 und (EU) 2020/1148 ist der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ein jährlicher Kettenindex. Dessen im Jahr t verwendete Gewichte müssen repräsentativ für das Jahr t‑1 sein und dessen Preisdaten passend dazu einen Bezug zu den Dezember-Preisen des Vorjahres (t-1) haben.

Die zugrundeliegenden Ausgabenanteile sollen laut Verordnungen aus den privaten Konsumausgaben der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Jahres t-2, das heißt aus den Ausgabenanteilen von vor zwei Jahren abgeleitet werden. Die Ausgabenanteile für das Jahr t-2 werden üblicherweise verwendet, da in der Regel die Ausgangsdaten nach zwei Jahren in hoher Qualität vollständig vorliegen. Mit dem Ziel für das Jahr t-1 repräsentative Werte zu erhalten, sollen die Ausgabenanteile anhand aller verfügbaren und relevanten Informationen aus den Erhebungen über die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte und anderen Datenquellen überprüft und aktualisiert werden. Anschließend werden diese gemäß der für den HVPI verwendeten Kettenindexformel durch eine angemessene Preisänderung zwischen dem Jahr t-1 und dem Monat Dezember des Jahres t-1 fortgeschrieben.

Die europäischen Vorgaben lassen ausdrücklich auch die Verwendung vorläufiger Ergebnisse der VGR zu, da auf eine Repräsentativität für das Jahr t-1 abgestellt wird. Die vorläufigen VGR-Daten des Jahres t-1 enthalten regelmäßig Schätzwerte für den Monat Dezember. Gemäß Empfehlung von Eurostat vom Dezember 2020 kam ein angepasstes Vorgehen bei der Ableitung der HVPI-Gewichte für die Jahre 2021 und 2022 pandemiebedingt zur Anwendung. Für diese Jahre wurden die vorläufigen VGR-Daten für die Jahre 2020 und 2021 verwendet. Vorläufige VGR-Daten des Jahres t-1 können nach Verordnungslage grundsätzlich auch weiterhin alternativ zu den Daten des Jahres t-2 verwendet werden.

Deutsche Anwendung der europäischen Vorgaben

In Deutschland werden die vorläufigen Ergebnisse der privaten Konsumausgaben der VGR für das Jahr t-1 nach eingehender Prüfung als geeignete Schätzgröße für die Verwendung zur jährlichen Ableitung der HVPI-Gewichte angesehen. Aufgrund dessen wurde diese Praxis für die Jahre 2023 und 2024 angewendet und wird auch für 2025 und die Zukunft beibehalten.

Die Berechnungen zur jährlichen Aktualisierung des HVPI-Wägungsschemas für das Jahr 2025 erfolgen im Wesentlichen analog zum üblichen Vorgehen. In den Vorjahren 2023 und 2024 wurden Durchschnittswerte der monetären Euro-Ausgabebeträge aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 als Ausgangswerte für die jährliche Fortschreibung gebildet, vergleichbar zur Vorgehensweise beim deutschen Verbraucherpreisindex (VPI). Für das Jahr 2025 werden für den HVPI nur noch die Euro-Ausgabebeträge des Jahres 2020 als Ausgangswerte für die jährliche Fortschreibung zugrunde gelegt. Diese Änderung wurde nach eingehender Beratung mit Eurostat vorgenommen, da dieses Vorgehen besser zur Methodik des HVPI passt. Aufgrund der Unterschiede in den Berechnungsformeln zwischen VPI und HVPI hat die Verwendung des 3-Jahresdurchschnitts für den VPI weiterhin Bestand.

Die somit für das Jahr 2020 erhaltenen Ausgangsdaten auf unterster Gliederungsebene wurden mit den vorläufigen Ergebnissen der VGR auf das letzte Kalenderjahr (t-1 = 2024) fortgeschrieben. Als Zwischenschritt erfolgte eine Plausibilitätsprüfung der so berechneten neuen Ausgabenanteile anhand verschiedener kurzfristig verfügbarer Statistiken des Jahres 2024.

Abschließend wurden die Strukturen des Jahres t-1 auf die Preise des Dezembers des Vorjahres (t-1 = 2024) umgerechnet. Diese Umrechnung erfolgte auf Ebene der 10-Steller. Die Ergebnisse der VGR liegen grundsätzlich nicht in der benötigten Gliederungstiefe (also nicht auf 10-Steller-Ebene) vor, sondern in weiten Bereichen nur für SEA-3-Steller und für ausgewählte SEA-4-Steller. Aus den Ergebnissen der VGR der Jahre 2020 und 2024 wurden Fortschreibungsfaktoren für alle verfügbaren VGR-Ergebnisse (SEA 3- oder 4-Steller) ermittelt. Diese wurden dann auf alle zugeordneten neuen Ausgangswerte (10-Steller) des HVPI-Wägungsschemas angewendet.

Gewichtung des deutschen HVPI für das Jahr 2025

National stehen die HVPI-Gewichte für alle Nutzerinnen und Nutzer mit Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses für den Berichtsmonat Januar 2025 seit 13. Februar 2025 zur Verfügung.

Nachstehende Tabelle enthält die Gewichtsinformationen für das Jahr 2025 im Vergleich zu den letzten Jahren auf ECOICOP 2-Steller Ebene.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex – Gewichte für die 12 Abteilungen (ECOICOP 2-Steller)
BezeichnungGewicht
2020
Gewicht
2021
Gewicht
2022
Gewicht
2023
Gewicht
2024
Gewicht
2025
in Promille
01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke113,42127,92126,57131,86129,03130,88
02 Alkoholische Getränke und Tabakwaren42,0646,1244,9634,7633,0034,82
03 Bekleidung und Schuhe51,3943,8343,1648,1945,6837,99
04 Wohnung, Wasser, Strom, Gas u.a. Brennstoffe233,06253,00252,20165,00170,83163,99
05 Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses56,9363,2160,9071,0768,4463,95
06 Gesundheitswesen53,8356,6457,5056,0156,3558,41
07 Verkehr152,19141,39149,44166,17167,93171,39
08 Postdienste und Telekommunikation29,5930,1529,4422,0923,9222,83
09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur114,1996,8297,20120,69116,57113,77
10 Bildungswesen9,319,9111,167,527,738,20
11 Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen57,6740,7039,4272,3972,9673,87
12 Andere Waren und Dienstleistungen86,3690,3188,05104,25107,56119,90

Weitere Informationen

Ausführlichere Informationen enthalten die Aufsätze "Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Aktualisierung der Gewichtung" und "Jährliche Neugewichtung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex" im Wissenschaftsmagazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik".

Weitere Informationen zum Harmonisierten Verbraucherpreisindex enthalten die Erläuterungen.

Sondereffekt im Dezember 2024: Umstellung auf den Erhebungskatalog 2025 (Stand: 16. Januar 2025)

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. In Vorbereitung der Umstellung auf das kommende Basisjahr 2025 (voraussichtlich im Jahr 2028) erfolgt die Erhebung der Verbraucherpreise ab Dezember 2024 turnusgemäß nach einem neuen Erhebungskatalog. Neben der systematischen Prüfung und Überarbeitung der Erhebungspositionen steht bei dieser Umstellung die Implementierung neuer Güterklassifikationen im Mittelpunkt. Diese bringen grundlegende strukturelle Änderungen mit sich.

Die Berechnung des Verbraucherpreisindex (VPI) und des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) berücksichtigt für die Strukturen der Erhebung und des Ergebnisnachweises die "Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte“ (SEA) bzw. die Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums "European Classification of Individual Consumption according to Purpose“ (ECOICOP). Diese Klassifikationen basieren auf der "Classification of Individual Consumption According to Purpose" (COICOP) der Vereinten Nationen. Sie wurde mit ihrer Neufassung (COICOP 2018) grundlegend überarbeitet, was zu Änderungen auch von SEA und ECOICOP führte. Mit den vorliegenden neuen Ausgaben SEA 2021 und ECOICOP Version 2 wurde eine neue Basisstruktur für die Verbraucherpreisstatistik geschaffen. In den neuen, aufeinander abgestimmten Ausgaben der Klassifikationen wurde beispielsweise die bisherige Abteilung 12 “Andere Waren und Dienstleistungen“ aufgeteilt. Die Abteilung 12 umfasst nach der neuen Struktur nur noch "Versicherungs- und Finanzdienstleistungen“, der größere Teil wird nunmehr der neuen Abteilung 13 "Andere Waren und Dienstleistungen“ zugeordnet. Abteilungsübergreifende Wechsel erfolgen auch an anderen Stellen, insbesondere zwischen den Abteilungen 08 (neu: "Information und Kommunikation“) und 09 (neu: "Freizeit, Sport und Kultur“). Gleichzeitig beinhaltet die überarbeitete Struktur eine Vielzahl von abteilungsinternen Wechseln. Hiervon ist besonders die Abteilung 01 "Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ betroffen. Darüber hinaus kommt es vor allem in der Abteilung 06 "Gesundheit“ zu einer inhaltlichen Neustrukturierung. Detaillierte Informationen zum Hintergrund der Neuausrichtung und zu den Änderungen sind im Aufsatz von Patrick Elgg, Revision der Klassifikationen für die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte, in: Wirtschaft und Statistik (WiSta), 3/2022, beschrieben.

Strukturveränderungen variieren je nach Abteilung

Diese wesentlichen Änderungen wirken sich auch auf den VPI aus, der ab der Umstellung auf das Basisjahr 2025 (voraussichtlich in 2028) im Ergebnisnachweis die Struktur der neuen Klassifikationen abbilden wird. Mit der Implementierung wurde im Umstellungsmonat Dezember 2024 gestartet, um für das kommende Basisjahr 2025 die Struktur gemäß der neuen Klassifikationen zukünftig umfänglich ausweisen zu können. Es handelt sich daher um einen einmaligen Sondereffekt im Dezember 2024, da in diesem Monat der Übergang vom bisherigen Erhebungskatalog auf den neuen Erhebungskatalog im Hinblick auf das künftige Basisjahr 2025 stattfand. Der Ergebnisnachweis für Dezember 2024 ist somit dahingehend beeinträchtigt, dass die Abbildung der Preisveränderung von November 2024 zu Dezember 2024 durch die Verschiebungen teilweise gestört ist.

Einige Güterbereiche sind von den klassifikationsbedingten Strukturverschiebungen nicht betroffen. Dies sind unter anderem die Wohnungsmieten, die Pauschalreisen und Zigaretten. Auch der Energiebereich ist kaum von den klassifikationsbedingten Änderungen betroffen.

Berechnung der Preisentwicklung weniger stark beeinträchtigt

Die Preiserhebung selbst ist bei Strukturveränderungen nicht beeinträchtigt. Die Berechnung wird zwar von den Strukturveränderungen beeinflusst, die Preisentwicklung konnte aber bei vielen der von den Strukturveränderungen betroffenen Positionen durch eine zusätzlich aufgesetzte parallele Berechnung regulär ermittelt werden. Für die verbleibenden von den Strukturveränderungen betroffenen Positionen wurden Imputationsverfahren genutzt. Somit konnte die Qualität des VPI und des HVPI insgesamt auch für den Berichtsmonat Dezember 2024 sichergestellt werden.

Verbraucherpreisindex für Deutschland - Methodenpapier zur Strom- und Gaspreiserhebung -

Verbraucherpreisindex für Deutschland - Methodenpapier zur Erhebung der Positionen Strom und Gas

Analysen zur Revision 2023 in der Verbraucherpreisstatistik

Der Verbraucher­preisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit dem Berichts­monat Januar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Eine solche Anpassung der Preis­messung ist notwendig, um die geänderten Konsum­gewohn­heiten und Markt­verhältnisse im Zeitablauf in der Preisent­wicklung abzubilden. Die auf Basis 2020 neuberechnete Inflationsrate für das Jahr 2022 betrug mit + 6,9 % einen Prozentpunkt weniger als auf der bisherigen Basis 2015. Damit liegt die Revisions­differenz höher als bei früheren Revisionen. Neben der Aktualisierung der Wägungs­schemata, insbesondere des Wägungs­schemas für Waren und Dienstleistungen, beeinflussten noch weitere methodische Verbesserungen die Revision 2023.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 4/2023

Autoren: Christoph-Martin Mai, Ute Egner

Verbraucherpreisindex für Deutschland - Wärmepreisindex -

Verbraucherpreisindex für Deutschland - Wärmepreisindex - Informationen zur Umstellung auf das Basisjahr 2020

Zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Preiserhebung für den Verbraucherpreisindex / Harmonisierten Verbraucherpreisindex

Zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Preiserhebung für den Verbraucherpreisindex / Harmonisierten Verbraucherpreisindex

Auswirkungen der Digitalisierung auf die Preisstatistik

Die adäquate statistische Erfassung der Auswirkungen des digitalen Wandels ist sowohl für die Messung der Inflation als auch der Messung der Produktivitäts­entwicklung in den Volkswirt­schaftlichen Gesamt­rechnungen mit Herausforderungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Preisstatistik ist bei beiden Themen­gebieten betroffen, da die Ergebnisse der Preisstatistik auch zur Berechnung des preisbereinigten Bruttoinlands­produkts und damit der Produktivitäts­entwicklung herangezogen werden. Das vorliegende Methodenpapier erläutert die Auswirkungen der Digitalisierung aus preisstatistischer Sicht und thematisiert dabei auch ausgewählte Folgen für die Deflationierung in den Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen.

Nutzung von Scannerdaten in der Preisstatistik – eine Untersuchung anhand von Marktforschungsdaten

Digital verfügbare Kassendaten des Einzelhandels, sogenannte Scannerdaten, sind eine vielversprechende Datenquelle für die Preisstatistik. Im Vergleich mit der traditionellen Preismessung treten bei der Nutzung von Scannerdaten jedoch teilweise völlig neue Herausforderungen auf. Um zu evaluieren, in welcher Form Scannerdaten in der deutschen Verbraucherpreisstatistik genutzt werden können, kaufte das Statistische Bundesamt einen Datensatz mit Kassendaten ausgewählter Lebensmittel und Getränke von einem Marktforschungsinstitut. Dieser Datensatz bildete die Basis für eine Untersuchung im Rahmen eines Projekts, bei der drei verschiedene Ansätze zur Indexberechnung mittels Scannerdaten getestet wurden. Die ermittelten Preisindizes wurden anschließend mit den Ergebnissen des Verbraucherpreisindex verglichen.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 2/2019

Autor: Matthias Bieg

Die neue Mietenstichprobe in der Verbraucherpreisstatistik

Die Wohnungsmieten sind mit einem Gewicht von 21% die wichtigste Einzelposition im Verbraucherpreisindex. Ihre Preisentwicklung wird mithilfe einer Mietenstichprobe gemessen. Diese Mietenstichprobe wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Auf Basis des Anschriftenregisters des Zensus 2011 konnte erstmals eine geschichtete Zufallsstichprobe aufgebaut werden. Hierzu war eine Vorbefragung im Jahr 2013 notwendig. Außerdem wurde die Durchführung der monatlichen Mietenerhebung vereinheitlicht, sie entspricht nun dem zwischenzeitlich eingeführten europäischen Standard. Maßnahmen wie die Einführung des Online-Meldeverfahrens IDEV und eines standardisierten Papierfragebogens sichern die Qualität der Erhebung nachhaltig ab. Die neue Mietenstichprobe ermöglicht neben tiefer gegliederten Mietpreisindizes voraussichtlich weitere Auswertungen im Sinne einer multifunktionalen Preisstatistik.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 5/2016

Autor: Bernhard Goldhammer

Dynamische Preissetzung als Herausforderung für die Verbraucherpreisstatistik

Mithilfe von automatisierten Algorithmen können Internet­geschäfte die Preise von Gütern – abhängig von verschiedenen Parametern – in kurzen Zeit­abständen ändern. Diese Form der Preis­gestaltung wird als dynamische Preissetzung bezeichnet. Für den deutschen Verbraucher­preisindex (VPI) und den Harmonisierten Verbraucher­preisindex (HVPI) werden derzeit monatlich etwa 10 000 Preise im Internet erhoben, im Regelfall zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dynamische Preis­setzung im Internet stellt die Verbraucher­preisstatistik vor die Herausforderung, die Preis­entwicklung weiterhin repräsentativ zu erfassen und dabei auch volatile Preise zu verarbeiten. Daher untersuchte im Jahr 2017 eine Studie zur dynamischen Preissetzung das Preis­setzungs­verhalten von Internet­geschäften. Es wurden ausschließlich Produkte aus der Stichprobe des VPI/HVPI beobachtet; als Technik für die Erfassung der Preise wurde Web Scraping eingesetzt.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 2/2018

Autoren: Christian Blaudow, Florian Burg

Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Aktualisierung der Gewichtung

Die jährliche Neugewichtung des Wägungsschemas ist seit 2012 für den HVPI verbindlich vorgeschrieben, wurde für den VPI wegen dessen Bedeutung als Kompensationsmaßstab jedoch nicht übernommen. Im vorliegenden Aufsatz wird für den HVPI überprüft, wie sich in den letzten fünf Jahren die Vorschrift einer jährlichen Neugewichtung auf die Ergebnisse ausgewirkt hat.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", 3/2015

Autor: Günther Elbel

Weiterentwicklung der Stichprobe in der Verbraucherpreisstatistik

Der zentrale Indikator zur Beurteilung der Geldwertentwicklung ist auf europäischer Ebene der Harmonisierte Verbraucherpreisindex. Auf nationaler Ebene erfüllt der auf derselben Datenbasis berechnete Verbraucherpreisindex diesen Zweck. Die Stichprobe für diese Indizes ist in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder weiterentwickelt worden.
Dieser Beitrag erläutert das Schichtungskonzept der Verbraucherpreisstatistik und zeigt, wie Änderungen in Handel und Konsumentenverhalten in der Verbraucherpreisstatistik aufgenommen werden. Die Auswahl der Preise konnte in den letzten Jahren deutlich verfeinert werden. Der Beitrag zeigt zudem, wie die Verbraucherpreisstatistik den Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels begegnet.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 5/2016

Autoren: Karsten Sandhop, Timm Behrmann

Berechnung eines regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindex für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach SGB XII

Um die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter zu bestimmen, wird ein spezieller „regelbedarfsrelevanter Preisindex“ (RPI) benötigt, dessen Berechnung durch das Statistische Bundesamt der vorliegende Beitrag aus "Wirtschaft und Statistik" beschreibt.

Sind ärmere Haushalte stärker von Inflation betroffen? – Eine äquivalenz­einkommens­spezifische Analyse

Die Inflationsrate - gemessen am Verbraucher­preisindex - befindet sich in Deutschland derzeit auf einem niedrigen Niveau. In den vergangenen Jahren sorgten jedoch vor allem starke Teuerungen in den Bereichen Lebens­mittel und Energie für öffentliche Diskussionen. Die besondere Problematik von Preis­steigerungen in diesen Bereichen liegt darin, dass ärmere Haushalte im Vergleich zu reicheren Haushalten durch diese überproportional belastet werden, da ärmere Haushalte hierfür im Durchschnitt einen größeren Anteil ihrer Ausgaben aufwenden müssen. Welchen Umfang diese Unterschiede aufweisen, ob dies auch auf die Preisentwicklung des gesamten Konsums zutrifft oder ob Preisent­wicklungen anderer Bereiche für eine Neutralisierung oder sogar eine umgekehrte Entwicklung sorgen, wird in diesem Beitrag für den Zeitraum Januar 2005 bis Juli 2014 betrachtet.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", November 2014

Autoren: Dipl.-Volkswirt Benjamin Held, Promovend am Alfred-Weber-Institut der Universität Heidelberg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Industrial Ecology (INEC) der Hochschule Pforzheim