Verbraucherpreisindizes Preisindizes in Verträgen

Wertsicherungsklauseln basierend auf dem Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex wird häufig bei sogenannten Wertsicherungsklauseln zugrunde gelegt. Wertsicherungsklauseln finden Anwendung, wenn bei Zahlungen wie beispielsweise Mieten, Pachten, Pensionen sichergestellt werden soll, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Unternehmen verwenden in Verträgen mit anderen Unternehmen häufig Preisgleitklauseln, um sich gegen Marktrisiken abzusichern. Darin wird häufig auf die Entwicklung des Erzeugerpreisindex oder eines seiner Subindizes Bezug genommen.

Auf unseren Seiten finden Sie weitere Informationen zu Wertsicherungs­klauseln basierend auf dem Verbraucherpreisindex sowie eine Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen.

Preisgleitung basierend auf Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Außenhandelspreisindizes und Großhandelspreisindizes

Unternehmen verwenden in Verträgen mit anderen Unternehmen häufig Preisgleitklauseln, um sich gegen Marktrisiken abzusichern. Darin wird häufig auf die Entwicklung des Erzeugerpreisindex oder eines seiner Subindizes Bezug genommen. Zum Teil werden auch Außen- oder Großhandelspreisindizes oder die Preise für ausgewählte Mineralölprodukte verwendet.