Verbraucherpreisindizes Umbasierung und Wertsicherungsklauseln

Revision – neues Basisjahr 2020 ab Berichtsmonat Januar 2023

Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 am 22. Februar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Die Überarbeitung des Verbraucherpreisindex betrifft die Aktualisierung der Wägungsschemata für Waren und Dienstleistungen, für Geschäftstypen sowie für die Bundesländer. Darüber hinaus wurden methodische Verbesserungen implementiert.

Was bedeutet das für die Vertragsparteien einer Wertsicherungsklausel?

  • Der Verbraucherpreisindex und der Index der Einzelhandelspreise wurden zum genannten Termin auf das neue Basisjahr 2020=100 umgestellt. Dabei wurden alle Indizes ab dem Berichtsmonat Januar 2020 unter Berücksichtigung der neuen Wägungsschemata und aktueller Berechnungsmethoden neu berechnet. Dadurch ergaben sich Änderungen der Teuerungsraten für die Jahre 2020 bis 2022.
  • Zeiträume vor Januar 2020 wurden nicht neu berechnet, sondern nur auf das neue Basisjahr umgerechnet. Änderungen in den Teuerungsraten bewegen sich daher in diesem Zeitraum in engen Grenzen und sind ausschließlich rundungsbedingt.
  • Für die Vertragsparteien von Wertsicherungsklauseln gilt: Die Veröffentlichung von Verbraucherpreisindizes auf der neuen Basis 2020 hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Anpassungen.
  • Da Verbraucherpreisindizes auch für Jahre vor 2015 bereitgestellt werden, werden Zahlungsanpassungen auch nach der Revision ermittelbar bleiben, selbst wenn der Vertragsbeginn oder die letzte Anpassung schon länger zurückliegt. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie Serviceleistungen für Nutzer von Wertsicherungsklauseln. Diese werden in Kürze aktualisiert und Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Wertsicherung basierend auf dem Verbraucherpreisindex

Wichtige Informationen zum Thema Wertsicherungsklauseln basierend auf dem Verbraucherpreisindex haben wir für Sie in den allgemeinen Informationen zum Verbraucherpreisindex und den allgemeinen Informationen zum Einzelhandelspreisindex zusammengestellt.

Übergang von weggefallenen Indizes auf den Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindizes für spezielle Haushaltstypen sowie für die Gebietsstände "Früheres Bundesgebiet" und "Neue Länder und Berlin-Ost" werden nicht mehr ermittelt. Für Nutzer von Wertsicherungsklauseln, deren Verträgen weggefallene Indizes zu Grunde liegen, ist ein rechnerischer Umstieg von diesen Preisindizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland notwendig.

Serviceangebote zu Wertsicherungsklauseln

Mit der Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen können neben dem Umstieg von den weggefallenen Indizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland auch Veränderungsraten für Kalendermonate und –jahre (mit flexiblen Anfangs- und Endzeitpunkten) berechnet werden.

Anleitung für die Berechnung von Schwellenwerten und Veränderungsraten für Wertsicherungsklauseln, Stand: Januar 2024 (PDF, 891KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt zum Thema Punkte- versus Prozentregelungen:

Verbraucherpreisindex für Deutschland - Merkblatt (PDF, 207KB, Datei ist nicht barrierefrei)