In der Preisstatistik werden Ergebnisse von zeitlichen Preisvergleichen in Form von Indizes monatlich beziehungsweise vierteljährlich veröffentlicht. Das deutsche preisstatistische System folgt dabei in seinem Aufbau den Stufen, die Güter auf ihrem Weg vom Import oder von der Produktion bis zum Endverbrauch durchlaufen können. Die bedeutendsten Etappen der Güterströme werden in der Preisstatistik abgebildet, indem jede Wirtschaftsstufe durch mindestens einen Preisindex repräsentiert wird. Die Indizes beziehen sich auf die Wirtschaftsstufen der Einfuhr, der Erzeugung, des Handels, des privaten Konsums und der Ausfuhr.
Die Preisindizes dienen als Grundlage für wirtschafts-und geldpolitische Entscheidungen. Der nationale Verbraucherpreisindex und der europaweit harmonisierte Verbraucherpreisindex werden zum Beispiel verwendet, um die Inflation aus Sicht der privaten Endverbraucherinnen und Endverbraucher zu messen. Auch sind Preisindizes in Form von Wertsicherungsklauseln häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen, die sowohl in privaten als auch in gewerblichen Verträgen vorkommen. Mithilfe von Preisindizes werden zudem nominale wirtschaftliche Größen wie das Bruttoinlandsprodukt um Preisänderungen bereinigt, um reale Wachstumsraten ermitteln zu können.
Einige Produkte der Preisstatistik beziehen sich auf den räumlichen Preisvergleich, also auf die Frage, wie stark das Preisniveau an unterschiedlichen Orten voneinander abweicht. Gegenwärtig findet ein räumlicher Preisvergleich allerdings nur in Form eines internationalen Preisvergleiches statt.