Was sind Teuerungsziffern?
Ins Ausland entsandte Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten erhalten gemäß § 55 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz einen Kaufkraftausgleich, der dafür sorgt, dass sie sich mit den Dienstbezügen die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen kaufen können wie im Inland. An Dienstorten mit hohem Preisniveau erhalten sie einen Zuschlag zum Gehalt und bei sehr niedrigen Preisen einen Abschlag. Der Kaufkraftausgleich ist eine durch 5 teilbare Prozentzahl und wird auf der Basis von so genannten Teuerungsziffern festgesetzt. Das Statistische Bundesamt ist durch § 55 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz verpflichtet, diese Teuerungsziffern zu berechnen und bekannt zu machen.
Wie werden Teuerungsziffern berechnet?
Die Berechnung von Teuerungsziffern erfolgt durch Preisvergleiche zwischen dem jeweiligen ausländischen Dienstort und dem Sitz der Bundesregierung. An den einzelnen ausländischen Dienstorten werden jeweils im Abstand von durchschnittlich drei bis vier Jahren Preiserhebungen durchgeführt. Grundlage hierfür ist ein Warenkorb, der aus dem Verbrauchsverhalten eines repräsentativen Haushalts in Deutschland abgeleitet wurde. Neben Preisen für aktuell rund 130 Waren und Dienstleistungen (ohne Wohnungsmiete), die vor Ort erhoben werden und in der Regel etwa die Hälfte des gesamten Warenkorbes ausmachen, werden zusätzlich einbezogen:
- besondere Versorgungsmöglichkeiten (zum Beispiel Direktimporte im Luftgepäck, Bestellungen bei Duty-Free-Versandhändlern oder Anlieferung von in Deutschland gekauften Waren durch Speditionen),
- Pauschalen für langlebige Gebrauchsgüter (zum Beispiel Bekleidung, Möbel, PKW, elektrische Geräte) und
- Pauschalen für bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung, Urlaubsreisen, Telekommunikation).
Durch die Berücksichtigung der besonderen Versorgungsmöglichkeiten von Entsandten und der Pauschalen sind die Teuerungsziffern nicht als Indikator für die Kaufkraft des Euro im jeweiligen Ausland geeignet.
Die Teuerungsziffern werden monatlich entsprechend den Preisveränderungen im Inland und im Ausland sowie entsprechend den Wechselkursänderungen aktualisiert. Als Maßstab der Preisveränderungen verwendet das Statistische Bundesamt die Verbraucherpreisindizes des Auslandes und der Bundesrepublik Deutschland. Die Wechselkurse werden monatlich von den deutschen Auslandsvertretungen übermittelt.
Wann und wo werden Teuerungsziffern veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich Teuerungsziffern für alle Dienstorte deutscher Auslandsvertretungen.