Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) wird turnusmäßig etwa alle fünf Jahre überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Damit ist auch eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Beginn des neuen Basisjahres verbunden. Aufgrund einer EU-Verordnung ist das Jahr 2021 das aktuelle Basisjahr. Mit dem Berichtsmonat Januar 2024 erfolgte die Umstellung auf das Basisjahr 2021 = 100. Die ab Januar 2021 überarbeiteten Ergebnisse auf der neuen Basis wurden am 8. März 2024 veröffentlicht..
Was geschieht bei dieser Überarbeitung?
- Das Wägungsschema, mit dessen Hilfe der Gesamtindex, aber auch die verschiedenen Aggregatstufen berechnet werden, wird an die Marktstrukturen des neuen Basisjahres angepasst. Auf der Grundlage dieses neuen Wägungsschemas kommen neue Indizes hinzu und fallen Indizes weg, bei denen die Bedeutung der Produkte eine weitere Preisbeobachtung nicht mehr rechtfertigt.
- Die Güter- und Berichtsstellenstichprobe werden überprüft und aktualisiert.
- Die Indizes werden auf das neue Basisjahr 2021 = 100 umgestellt. Dabei werden alle Indizes ab Januar 2021 unter Berücksichtigung der neuen Güter- und Berichtsstellenstichprobe und des aktuellen Wägungsschemas neu berechnet.
Was bedeutet das für die Indexnutzung?
- Der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2021 wird auf 100 gesetzt.
- Mit der Umstellung werden keine Preisindizes für den alten Warenkorb mit dem vorherigen Wägungsschema mehr berechnet.
- Für den Zeitraum zwischen dem Beginn der neuen Basisperiode und der Umbasierung (Januar 2021 bis Dezember 2023) ersetzen die neu berechneten Indizes auf der Grundlage der neuen Gewichtung die vorher auf der alten Basis ermittelten Preisindizes. Diese verlieren mit der Umbasierung ihre Gültigkeit.
Informationen speziell für die Nutzer von Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte in Preisgleitklauseln finden Sie in der Rubrik "Serviceangebote zu Preisgleitklauseln".
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