Was beschreibt der Indikator?
Die Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen messen auf repräsentativer Grundlage die Entwicklung der Preise für Leistungen, die in bestimmten Dienstleistungsbranchen für gewerbliche und private Kunden erbracht werden. Die Bezugsgröße der Indizes sind die Umsätze in den jeweiligen Dienstleistungssektoren im Basisjahr. Damit werden sowohl die Erbringung von Dienstleistungen für in- und ausländische Abnehmer anderer Wirtschaftsstufen als auch die Umsätze zwischen den gewerblichen Unternehmen preisstatistisch berücksichtigt..
Da Erzeugerpreisindizes Preisänderungen in einer frühen Phase des Wirtschaftsprozesses messen, gelten sie als Indikator für zukünftige Inflationstendenzen. Auch werden sie häufig in Wirtschaftsverträgen zur Anpassung von wiederkehrenden Zahlungen (Wertsicherungsklauseln) verwendet. Des Weiteren dienen Erzeugerpreisindizes zur Deflationierung anderer wirtschaftsstatistischer Größen, zum Beispiel in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Die Erstellung von Erzeugerpreisindizes für bestimmte unternehmensnahe Dienstleistungen wird in einer Verordnung der Europäischen Union (1158/2005) geregelt.
Wie wird der Indikator berechnet?
Die Erzeugerpreisindizes werden quartalsweise berechnet. Stichtage der Erhebungen sind im Allgemeinen der 15. der Monate Februar, Mai, August und November. Erfragt werden bei einer je nach Branche unterschiedlichen Anzahl von Unternehmen (zwischen 50 und 500) jeweils Preise für repräsentativ ausgewählte Dienstleistungen. Die Preiserhebung, Aufbereitung und Indexberechnung wird zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, aber gegebenenfalls mit Verbrauchssteuern (zum Beispiel Mineralölsteuer einschließlich Ökosteuer, Tabaksteuer) und anderen gesetzlichen Abgaben (zum Beispiel Lastkraftwagen (LKW)-Maut).
Die Erzeugerpreisindizes werden nach der Laspeyres-Formel berechnet, die in der deutschen Preisstatistik generell angewendet wird. Kennzeichnend für diesen Indextyp ist, dass er die Preisentwicklung im Zeitverlauf festhält und Mengenveränderungen ausschließt. Dies geschieht durch die Festlegung eines Gewichtungsschemas, das aus den Umsatzanteilen der ausgewählten Dienstleistungen im Basisjahr hergeleitet wird. Die aus dem aktuellen Basisjahr 2015 stammenden Gewichte bleiben bis zur Umstellung des Index auf ein neues Basisjahr unverändert. Im Hinblick auf die wesentlichen Rechenvorgänge kann der Index als der gewogene Durchschnitt aus den Elementarindizes einer für den jeweiligen Sektor repräsentativen Auswahl von Dienstleistungen in der Darstellung Basisjahr = 100 bezeichnet werden.
Die Erzeugerpreisindizes sollen – wie die übrigen Preisindizes der amtlichen Statistik – nur reine Preisveränderungen messen. Dies wird dadurch erreicht, dass alle für die Höhe des Preises maßgeblichen Faktoren (unter anderen Menge, Qualität, Liefer- und Zahlungsbedingungen) konstant gehalten werden. Ändert sich eines dieser Merkmale, so kann die Differenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis eine unechte Preisveränderung enthalten, die mit verschiedenen Qualitätsbereinigungsverfahren eliminiert wird.
Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Die Quartalsergebnisse werden spätestens 90 Tage nach Ende des Berichtsquartals in Tabellenform veröffentlicht. Die Pressemitteilungen und Datentabellen zu den Indizes sowie detailliertere Beschreibungen zu den einzelnen Branchen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Berechnet werden die Erzeugerpreise für Dienstleistungen für eine Vielzahl verschiedener Branchen aus den Bereichen "Verkehr und Lagerei", "Information und Kommunikation", "freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen" und "Verwaltungs- und Unterstützungsdienstleistungen", für die teilweise auch tiefer gegliederte Daten verfügbar sind. Auch wird das Angebot an Preisindizes kontinuierlich um weitere Wirtschaftszweige erweitert. Für einzelne Branchen sind sektorspezifische Informationen verfügbar.
Wie genau ist der Indikator?
Die Erzeugerpreisindizes werden als Indexzahl mit einer Nachkommastelle berechnet. Die Zahlen sind für den jeweiligen Berichtszeitraum endgültig. Bei der Umstellung auf ein aktuelleres Basisjahr kommt es durch Verwendung neuer Berechnungsgrundlagen (Warenkorb, Wägungsschema, Berichtsstellenstichprobe) zu geringfügigen Revisionsdifferenzen.