Ein- und Ausfuhrpreisindex Umstellung des Einfuhrpreisindex und des Ausfuhrpreisindex auf das neue Basisjahr 2021

Die Indizes der Ein- und Ausfuhrpreise werden turnusmäßig etwa alle fünf Jahre überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Damit ist auch eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Beginn des neuen Basisjahres verbunden. Aufgrund einer EU-Verordnung wird das Jahr 2021 das nächste Basisjahr sein. Mit dem Berichtsmonat Januar 2024 wird die Umstellung auf das Basisjahr 2021 = 100 erfolgen. Die ab Januar 2021 überarbeiteten Ergebnisse auf der neuen Basis werden im März 2024 veröffentlicht.

Was geschieht bei dieser Überarbeitung?

  • Das Wägungsschema, mit dessen Hilfe der Gesamtindex, aber auch die verschiedenen Aggregatstufen berechnet werden, wird an die Marktstrukturen des neuen Basisjahres angepasst. Auf der Grundlage dieses neuen Wägungsschemas kommen neue Indizes hinzu und fallen Indizes weg, bei denen die Bedeutung der Produkte eine weitere Preisbeobachtung nicht mehr rechtfertigt.
  • Die Güter- und Berichts­stellen­stichprobe werden überprüft und aktualisiert.
  • Die Indizes werden auf das neue Basisjahr 2021 = 100 umgestellt. Dabei werden alle Indizes ab Januar 2021 unter Berücksichtigung der neuen Güter- und Berichts­stellen­stichprobe und des aktuellen Wägungsschemas neu berechnet.

Was bedeutet das für die Indexnutzung?

  • Der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2021 wird auf 100 gesetzt.
  • Mit der Umstellung werden keine Preisindizes für den alten Warenkorb mit dem vorherigen Wägungs­schema mehr berechnet.
  • Für den Zeitraum zwischen dem Beginn der neuen Basis­periode und der Umbasierung (Januar 2021 bis Dezember 2023) ersetzen die neu berechneten Indizes auf der Grundlage der neuen Gewichtung die vorher auf der alten Basis ermittelten Preisindizes. Diese verlieren mit der Um­basierung ihre Gültigkeit.

Informationen für die Nutzer von Ein- und Ausfuhrpreisindizes in Preisgleitklauseln finden Sie in der Rubrik "Serviceangebote zu Preisgleitklauseln".

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