Qualitätsberichte

Qualität ist uns wichtig

Über die Qualität der einzelnen Statistiken zum Handel, deren Methoden und Definitionen, informieren die jeweiligen Qualitätsberichte.

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Revisionskalender

Nähere Informationen und Erläuterungen zur Revisionspolitik und zum -verfahren sowie eine Gesamtübersicht der Revisionen zu allen Statistiken des Statistischen Bundesamtes finden Sie im Revisionskalender auf unserer Methodenseite.

Groß- und Einzelhandel

Revisions­kalender Groß- und Einzel­handel
EVAS-NummerStatistikPeriodizitätRevisionszyklus
45212Monats­statistik im Einzel­handel monatlich

Vorläufige Ergebnisse: t+30 Tage
1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+1 Monat und 15 Tage
2. bis 23. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (2. Revision: t+2 Monate und 15 Tage, 3. Revision: t+3 Monate und 15 Tage,…)

24. Revision (endgültige Ergebnisse): t+25 Monate und 15 Tage
Methoden­wechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2018 auf das Basisjahr 2015). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden bis Januar 1994 rückwirkend neu berechnet

45211Monats­statistik im Groß­handel und in der Handels­vermittlung monatlich

Vorläufige Ergebnisse: t+2 Monate
1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+3 Monate (mit Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse des Folgemonats)
2. bis 23. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (2. Revision: t+4 Monate, 3. Revision: t+5 Monate,…)
24. Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2018 auf das Basisjahr 2015). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden bis Januar 1994 rückwirkend neu berechnet.

Berichtsjahr 2020: Ablösung der Vollerhebung unter den Primärmeldern durch eine Stichprobe.

45214Monats­statistik im Kfz-Handel einschließlich Instand­haltung und Reparatur von Kfzmonatlich

Vorläufige Ergebnisse: t+2 Monate
1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+3 Monate (mit Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse des Folge-monats)
2. bis 23. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (2. Revision: t+4 Monate, 3. Revision: t+5 Monate,…)
24. Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2018 auf das Basisjahr 2015). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden bis Januar 1994 rückwirkend neu berechnet.

Berichtsjahr 2020: Ablösung der Vollerhebung unter den Primärmeldern durch eine Stichprobe.

Stand 22. Oktober 2021

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Rechtsgrundlagen

Groß- und Einzelhandel

Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU.
Die speziellen Rechtsvorschriften werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.

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Weiterführende Informationen

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