Zu den betrieblichen Steuern und Abgaben gehören insbesondere:
- Gewerbesteuer,
- Verkehrssteuern (zum Beispiel Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer),
- Verbrauchsteuern (zum Beispiel Getränkesteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer), sofern sie auf selbst hergestellte Waren erhoben werden,
- Vergnügungssteuer.
Hierher gehören dagegen nicht:
- Umsatzsteuer,
- Einkommensteuer,
- Körperschaftsteuer,
- Grunderwerbsteuer (ist zusammen mit der jeweiligen Bruttoinvestition in Grundstücke anzugeben).
Die Steuern und Abgaben umfassen nicht die Verbrauchsteuern auf nicht selbst hergestellte Waren. Diese Verbrauchsteuern sind im Warenwert enthalten.