Groß- und Einzelhandel Betriebliche Steuern und Abgaben

Zu den betrieblichen Steuern und Abgaben gehören insbesondere:

  • Gewerbesteuer,
  • Verkehrssteuern (zum Beispiel Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer),
  • Verbrauchsteuern (zum Beispiel Getränkesteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer), sofern sie auf selbst hergestellte Waren erhoben werden,
  • Vergnügungssteuer.

Hierher gehören dagegen nicht:

  • Umsatzsteuer,
  • Einkommensteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Grunderwerbsteuer (ist zusammen mit der jeweiligen Bruttoinvestition in Grundstücke anzugeben).

Die Steuern und Abgaben umfassen nicht die Verbrauchsteuern auf nicht selbst hergestellte Waren. Diese Verbrauchsteuern sind im Warenwert enthalten.