Außenhandel Neue Merkmale (Ursprungsland, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Versendungsmeldungen) sowie Änderungen bei den Arten des Geschäfts ab Januar 2022

+++ Wir weisen darauf hin: Ab Berichtsmonat Januar 2022 sind weiterhin beide Verkehrsrichtungen (Eingang und Versendung) zur Intrahandelsstatistik zu melden (§ 6 AHStatG vom 14.06.2021, BGBl. I S. 1751). +++

Die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik haben für die Auskunftspflichtigen beziehungsweise die Anmelder wichtige Änderungen zum Berichtsmonat Januar 2022 mit sich gebracht.

Sowohl in Zollanmeldungen als auch in Intrastat-Eingangs- und Versendungs­meldungen ist ab Januar 2022 eine neue Liste der Arten des Geschäfts für die Angabe des Erhebungsmerkmals "Art des Geschäfts" anzuwenden. Zudem müssen in Intrastat-Versendungs­meldungen zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen auch das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland angegeben werden.

Das Statistische Bundesamt informiert über die veränderten Berichtspflichten in einem kompakten Änderungsleitfaden, in dem ausschließlich die geänderten beziehungsweise neu hinzukommenden Merkmale erläutert werden:

Änderungen bei den Anmeldungen zur Aussenhandelsstatistik von 2022 an (PDF, 695KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Ein ausführliches Dokument über die Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022 bietet zudem Erläuterungen und anschauliche Beispiele zu allen Arten des Geschäfts und zu den beiden neuen Merkmalen in Intrastat-Versendungsmeldungen.

Anmeldungen zur Aussenhandelsstatistik von 2022 an - Ausführliche Erläuterungen (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Erklärvideos

Die folgenden acht Videos bieten einen anschaulichen Überblick über die Änderungen im Allgemeinen und über die neuen Arten des Geschäfts im Besonderen.

Teil 1: Zusammenfassende Informationen für Auskunftspflichtige

Teil 2: Die neuen Arten des Geschäfts 11 und 12 (Kaufgeschäfte)

Teil 3: Die neuen Arten des Geschäfts 21, 22 und 23 (Rücksendungen und Ersatzlieferungen)

Teil 4: Die neuen Arten des Geschäfts 31 bis 34 (Lagerverkehr, Finanzierungsleasing, Geschäfte ohne finanzielle Gegenleistung)

Teil 5: Die neuen Arten des Geschäfts 41 bis 52 (Lohnveredelung)

Teil 6: Die neuen Arten des Geschäfts 67, 68 und 69 (Spezielle Warenverkehre im Extrahandel)

Teil 7: Die neuen Arten des Geschäfts 71 und 72 (Quasi-Importe und Quasi-Exporte)

Teil 8: Die neuen Arten des Geschäfts 81, 91 und 99 (Geschäfte mit Generalvertrag, vorübergehende Warenverkehre und sonstige Geschäfte)