+++ Wir weisen darauf hin: Ab Berichtsmonat Januar 2022 sind weiterhin beide Verkehrsrichtungen (Eingang und Versendung) zur Intrahandelsstatistik zu melden (§ 6 AHStatG vom 14.06.2021, BGBl. I S. 1751). +++
Die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik haben für die Auskunftspflichtigen beziehungsweise die Anmelder wichtige Änderungen zum Berichtsmonat Januar 2022 mit sich gebracht.
Sowohl in Zollanmeldungen als auch in Intrastat-Eingangs- und Versendungsmeldungen ist ab Januar 2022 eine neue Liste der Arten des Geschäfts für die Angabe des Erhebungsmerkmals "Art des Geschäfts" anzuwenden. Zudem müssen in Intrastat-Versendungsmeldungen zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen auch das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland angegeben werden.
Das Statistische Bundesamt informiert über die veränderten Berichtspflichten in einem kompakten Änderungsleitfaden, in dem ausschließlich die geänderten beziehungsweise neu hinzukommenden Merkmale erläutert werden:
Ein ausführliches Dokument über die Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022 bietet zudem Erläuterungen und anschauliche Beispiele zu allen Arten des Geschäfts und zu den beiden neuen Merkmalen in Intrastat-Versendungsmeldungen.
Erklärvideos
Die folgenden acht Videos bieten einen anschaulichen Überblick über die Änderungen im Allgemeinen und über die neuen Arten des Geschäfts im Besonderen.
Teil 1: Zusammenfassende Informationen für Auskunftspflichtige
Teil 2: Die neuen Arten des Geschäfts 11 und 12 (Kaufgeschäfte)
Teil 3: Die neuen Arten des Geschäfts 21, 22 und 23 (Rücksendungen und Ersatzlieferungen)
Teil 4: Die neuen Arten des Geschäfts 31 bis 34 (Lagerverkehr, Finanzierungsleasing, Geschäfte ohne finanzielle Gegenleistung)
Teil 5: Die neuen Arten des Geschäfts 41 bis 52 (Lohnveredelung)
Teil 6: Die neuen Arten des Geschäfts 67, 68 und 69 (Spezielle Warenverkehre im Extrahandel)
Teil 7: Die neuen Arten des Geschäfts 71 und 72 (Quasi-Importe und Quasi-Exporte)
Teil 8: Die neuen Arten des Geschäfts 81, 91 und 99 (Geschäfte mit Generalvertrag, vorübergehende Warenverkehre und sonstige Geschäfte)