Außenhandel Auswirkungen des Brexit für die Außenhandelsstatistik

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäische Union (EU) wurde am 24. Dezember 2020 eine Einigung über ihre künftigen Beziehungen erzielt. Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft.

Mit dem gleichzeitigen Ende der Übergangs­phase nach dem Austritt wird das Vereinigte Königreich nun auch praktisch zu einem Drittland. Daher sind im Waren­verkehr mit dem Vereinigten Königreich grund­sätzlich die Vorschriften des Zollrechts zu beachten, insbesondere sind Zollan­meldungen abzugeben.

Davon ausgenommen ist der Warenverkehr mit Nordirland, der weiterhin behandelt wird, als gehöre Nordirland noch zum Zollgebiet der Europäische Union (EU). Grundlage hierfür ist das im Rahmen des Austritts­abkommens vereinbarte Protokoll zu Irland und Nordirland.

Deshalb müssen Warenverkehre mit Nordirland auch nach dem 01.01.2021 weiterhin zur Intrahandels­statistik unter Verwendung des Ländercodes XI gemeldet werden. Daneben sind keine Zoll­anmeldungen zu erstellen, obwohl Nordirland als ein Teil des Vereinigten Königreichs ebenfalls seit Anfang des Jahres 2020 nicht mehr der EU angehört.

Die deutsche Zollverwaltung informiert über die zollrechtlichen Auswirkungen des Brexit.

Hier finden Sie unter anderem Informationen zu:

  • Auswirkungen auf die Beantragung von EORI-Nummern
  • Auswirkungen im Bereich Verbrauchs- und Verkehrssteuern
  • Auswirkungen auf das Außenwirtschaftsrecht (AWR) - insbesondere zu Einzelausfuhr-, Sammelausfuhr- und allgemeinen Ausfuhr­genehmigungen
  • Auswirkungen im Bereich Warenursprung und Präferenzen (WuP)
  • Auswirkungen im Bereich Verbote und Beschränkungen (VuB)

Darüber hinaus stellt die Europäischen Kommission umfangreiche Informationen zur Verfügung, insbesondere unter folgenden Links

Vereinigtes Königreich:

Vergewissern Sie sich zu Ihrer Sicherheit stets auf den oben genannten Internetseiten beziehungsweise bei Ihrem Zollamt nach dem aktuellen Sachstand.