15.04.2025 - 1,9 Milliarden Euro Luftverkehrsteuer – auch bekannt als Flugticketsteuer – fielen im Jahr 2024 laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften für rund 81,5 Millionen Fluggäste an.
Je nach Flugentfernung werden unterschiedliche Steuersätze erhoben. Für den überwiegenden Teil der Fluggäste (80,4 %) musste 2024 von den Fluggesellschaften der niedrigste Satz für Kurzstreckenflüge in Höhe von 15,53 Euro (ab 01.05.2024) bzw. 12,48 Euro (bis 30.04.2024) einschließlich der Inselflüge (Steuerermäßigung auf 20 % des Steuersatzes) entrichtet werden. Für 6,1 % der Passagiere wurde der mittlere Satz von 39,34 Euro (ab 01.05.2024) bzw. 31,61 Euro (bis 30.04.2024) und für 13,5 % der Passagiere wurde der höchste Satz für Langstreckenflüge (70,83 Euro ab 01.05.2024 bzw. 56,91 Euro bis 30.04.2024) gezahlt.
Die Luftverkehrsteuer gilt für alle seit dem 1. September 2010 getätigten Flugbuchungen mit einem Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011 und wird nur auf Passagierflüge erhoben. Sie fällt auf Flügen an, die von deutschen Flughäfen starten.
Seit dem Berichtsjahr 2011 bereitet das Statistische Bundesamt jährlich Daten zur Luftverkehrsteuer auf. Der Luftverkehrsteuer unterliegen alle ab dem 1. September 2010 abgeschlossenen Rechtsvorgänge, die zum Abflug eines Fluggastes ab dem 1. Januar 2011 von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler (zum Beispiel Hubschrauber) durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigen. Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen, wobei die Abgabe in der Regel an den Fluggast weitergegeben wird. Die Steuer entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. In der Statistik erfolgt der Nachweis zum Zeitpunkt der Steuerentstehung, das heißt mit dem Abflug.
Der Steuersatz hängt von der Entfernung von Frankfurt/Main, dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zum jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes ab und ist daher in drei Distanzklassen gegliedert.
Nicht steuerpflichtig sind beispielsweise Abflüge von Fluggästen unter zwei Jahren, Abflüge, die militärischen, hoheitlichen oder medizinischen Zwecken dienen und Flüge von Flugbesatzungen, die mit der Sicherheit der Fluggäste befasst sind.