Weitere Steuern Steuersätze

Steuersätze (ab 01.01.2010) 1 nach § 19 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis
einschließlich ... Euro2
Prozentsatz in der Steuerklasse
IIIIII

1: Recht ab 01.01.2010 (Wachstumsbeschleunigungsgesetz).

2: § 19 Abs. 3 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz beinhaltet eine Härtefallreglung die besagt, dass beim Überschreiten einer Größenklasse des steuerpflichtigen Erwerbs,
die Mehrsteuer auf den Mehrerwerb begrenzt wird. Nur der Mehrerwerb, das heißt der Betrag, der die vorhergehende Größenklasse übersteigt, wird mit dem höheren Steuersatz besteuert. Der Steuerpflichtige wird damit entlastet.

75 00071530
300 000112030
600 000152530
6 000 000193030
13 000 000233550
26 000 000274050
über 26 000 000304350

Stand 23. August 2017

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