Die Steuersätze knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert.
Der Steuersatz von 12,73 Euro im Jahr 2023 ist anwendbar auf Inlandsflüge, Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten, EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien).
Der Steuersatz von 32,25 Euro ist anwendbar auf Länder bis zu einer Entfernung von 6 000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten).
Alle übrigen Flugziele mit einer Entfernung von über 6 000 km unterliegen einem Steuersatz von 58,06 Euro.
Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Entfernungsklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.