Weitere Steuern Distanzklasse

Die Steuer­sätze knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanz­klassen gegliedert.

Der Steuersatz von 12,73 Euro im Jahr 2023 ist anwendbar auf Inlands­flüge, Flüge in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitritts­kandidaten, EFTA-Mitglied­staaten und in diesem Entfernungs­kreis liegende Dritt­staaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien).

Der Steuersatz von 32,25 Euro ist anwendbar auf Länder bis zu einer Entfernung von 6 000 km (andere nord- und mittel­afrikanische Staaten, arabische Staaten, mittel­asiatische Staaten).

Alle übrigen Flugziele mit einer Entfernung von über 6 000 km unter­liegen einem Steuersatz von 58,06 Euro.

Für die Einordnung eines Ziel­landes in eine Entfernungs­klasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrs­flughafen, zu dem jeweils größten Verkehrs­flughafen des Ziel­landes maßgeblich.