08.04.2025 - Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 193,6 Millionen Liter Alkohol (bis 2017: Branntweinsteuer) versteuert. Das waren 12,9 % mehr als im Vorjahr. Die weitaus größere Menge an Alkohol wird aufgrund ihrer Verwendung nicht besteuert. Für die steuerfreie Verwendung wurden 1,6 Milliarden Liter Alkohol registriert (+24,1 %). Dieser Alkohol diente im Jahr 2024 zu 83,2 % der Herstellung von Kraftstoffen und 9,8 % wurden für sonstige gewerblich-technische Zwecke verwendet. Weiterhin wurde Alkohol zur Herstellung von kosmetischen Mitteln (2,1 %), Essig (2,0 %), Arzneimitteln (1,6 %) und zur Herstellung von Getränke- und Lebensmittelaromen sowie Pralinen und Lebensmitteln (1,4 %) eingesetzt.
Zusätzlich wurden im Jahr 2024 insgesamt 0,5 Milliarden Liter Alkohol steuerfrei in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder in Staaten außerhalb der EU geliefert. Im Kalenderjahr 2024 waren in Deutschland 10 252 Brennereien zugelassen.
Nach Abschaffung des Branntweinmonopols regelt das Alkoholsteuergesetz seit dem 1. Januar 2018 die Besteuerung von Alkohol und alkoholhaltigen Waren. Darunter fallen unter anderem Spirituosen wie Obstbranntwein, Rum oder Liköre. Insgesamt erzielte der Bund im Jahr 2024 durch die Alkoholsteuer (ehemals Branntweinsteuer) Einnahmen in Höhe von 2,0 Milliarden Euro.