Alkohol im steuerlichen Sinne sind Waren
1. der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur (dies sind im Wesentlichen Ethylalkohol, Likör und andere Spirituosen) mit einem Alkoholgehalt über 1,2 % vol.,
2. der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur (das sind im Wesentlichen Wein, Wermutwein und andere gegorene Getränke) mit einem Alkoholgehalt über 22 % vol.
Alkoholhaltige Waren im steuerlichen Sinne sind andere alkoholhaltige Waren als die des Kapitels 22 der Kombinierten Nomenklatur, die unter Verwendung von Alkohol hergestellt werden oder die Alkohol enthalten und deren Alkoholgehalt höher als 1,2 % vol., bei nicht flüssigen Waren als 1 % mas ist.