Verbrauchsteuern Alkohol

Alkohol im steuerlichen Sinne sind Waren

1. der Positionen 2207 und 2208 der Kombi­nierten Nomen­klatur (dies sind im Wesent­lichen Ethyl­alkohol, Likör und andere Spirituosen) mit einem Alkohol­gehalt über 1,2 % vol.,
2. der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombi­nierten Nomen­klatur (das sind im Wesentl­ichen Wein, Wermut­wein und andere gegorene Getränke) mit einem Alkohol­gehalt über 22 % vol.

Alkohol­haltige Waren im steuer­lichen Sinne sind andere alkohol­haltige Waren als die des Kapitels 22 der Kombi­nierten Nomen­klatur, die unter Verwendung von Alkohol hergestellt werden oder die Alkohol enthalten und deren Alkohol­gehalt höher als 1,2 % vol., bei nicht flüssigen Waren als 1 % mas ist.