Unternehmenssteuern 4,1 Millionen Gewerbesteuerpflichtige im Jahr 2019

Im Jahr 2019 gab es insgesamt 4,1 Mill. Gewerbe­steuerpflichtige, davon hatten 2,5 Mill. einen Steuermessbetrag von Null, das waren 61 % der Steuerpflichtigen. Der Steuermessbetrag lag bei insgesamt 13,2 Mrd. Euro. Von den 4,1 Mill. Gewerbesteuerpflichtigen hatten 197 267  Betriebe (4,8 %) mehrere Betriebsstätten; insgesamt gab es 741 813 Betriebsstätten. Bei 0,8% der Steuerpflichtigen handelte es sich um Organschaften. Organträger und eingegliederte Organgesellschaften bilden in der Gewerbesteuer analog der Regelung im Körperschaftsteuergesetz eine Organschaft und werden als ein Steuerpflichtiger zusammen veranlagt.

Eine Betrachtung nach Rechtsformen zeigt, dass die Einzelgewerbetreibenden zwar einen Anteil von 56,7 % an allen Steuerpflichtigen haben, jedoch nur 13,4 % zum Steuermessbetrag insgesamt beitragen. Für die Personengesellschaften errechnet sich ein Anteil an den Steuerpflichtigen von 11,3 % und ein Beitrag von 28,1 % zum Steuermessbetrag. Im Jahr 2019 waren 30,6 % der Steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, sie trugen mehr als die Hälfte (55,5 %) zum gesamten Steuermessbetrag bei. Die übrigen juristischen Personen machten lediglich 1,4 % der Steuerpflichtigen aus, hatten aber einen Anteil von 2,9 % am Steuermessbetrag. Zu den übrigen juristischen Personen zählen u. a. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten und Stiftungen sowie öffentlich-rechtliche Betriebe und Sparkassen.

Die unterschiedlichen Ergebnisse zwischen den Rechtsformen erklären sich zum einen dadurch, dass Einzelgewerbetreibende im Allgemeinen deutlich niedrigere Gewinne und Gewerbeerträge erzielen als Personen- und Kapitalgesellschaften und zum anderen für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ein höherer Freibetrag gilt. Mit dem höheren Freibetrag wird berücksichtigt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften die Geschäfts­führergehälter nicht gewinnmindernd abziehen können.

Bei den Steuerpflichtigen, die im Jahr 2019 mit einem Steuermessbetrag von Null festgesetzt wurden (60,1 %), wiesen 25,6 % (aller Steuerpflichtigen) einen negativen Gewerbeertrag, 13,7 % keinen Gewerbeertrag und 21,4 % einen positiven Gewerbeertrag auf. In den letztgenannten Fällen ergab sich kein Steuermessbetrag, da den Gewerbeerträgen jeweils Freibeträge in ausreichender Höhe gegenüberstanden.

Die in der Gewerbesteuerstatistik 2019 erfassten Steuerpflichtigen hatten insgesamt Gewinne in Höhe von 456 Milliarden Euro und Verluste von 111 Milliarden Euro. Die angerechneten Verlustvorträge beliefen sich auf rund 31 Milliarden Euro. Von allen Steuerpflichtigen insgesamt wurden Freibeträge in Höhe von 37 Milliarden Euro geltend gemacht.