Unternehmenssteuern Verlustvortrag

Für negative Gewerbeerträge besteht die Möglichkeit eines zeitlich unbefristeten Verlustvortrags. Ab 2004 kann der Verlustverbrauch nur bis zu einem Betrag von 1 Million Euro unbeschränkt geltend gemacht werden. Der darüber liegende Betrag kann nur bis zu 60 % des verbleibenden (positiven) Gewerbeertrags verrechnet werden.