Unternehmenssteuern Mitunternehmer/Beteiligter

Eine Personengesellschaft/Gemeinschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Die natürlichen und/oder juristischen Personen werden als Gesellschafter oder Mitunternehmer bezeichnet. Der Begriff „Beteiligter“ ist diesen Begriffen gleichzusetzen. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen soweit nicht einzelne Gesellschafter mit ihrer Haftung beschränkt sind (z.B. Kommanditisten einer KG).