Ein Gewerbebetrieb ist eine auf Gewinnerzielung ausgelegte, selbständige und nachhaltige Betätigung mit der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 EStG).
Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften, der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 2 Abs. 2 und 3 GewStG).
Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft (Abschn. 135 EStR) oder aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG (u. a. freiberufliche Tätigkeiten) unterliegen nicht der Gewerbesteuer.